Die Aufklärungs-„Tornados“ der Bundeswehr sind zu ihrem umstrittenen Einsatz gen Syrien gestartet. Die Partei die Linke hält den Einsatz aufgrund eines Gutachtens für rechtswidrig.

Berlin - Die ersten deutschen Luftwaffen-Soldaten sind in den Syrien-Einsatz aufgebrochen. Ein aus rund 40 Soldaten bestehendes Vorauskommando hob am Donnerstag um 10.23 Uhr mit einem Airbus A400M in Jagel (Schleswig-Holstein) in Richtung Türkei ab. Mit an Bord haben die Soldaten acht Paletten an Kommunikationstechnik und Gerätschaften für ihre Basis im türkischen Incirlik.

 

Der Start der ersten beiden „Tornado“-Jets war für den späten Vormittag geplant. Insgesamt sechs dieser Spezialmaschinen sollen den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien mit Aufklärungsflügen unterstützen. Diese Flüge über Syrien sollen im Januar beginnen.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag die Entsendung von maximal 1200 Soldaten beschlossen. An dem Einsatz nehmen auch eine Fregatte sowie ein Tankflugzeug teil, dessen Abflug sich am Donnerstag in Köln zunächst verzögerte.

„Syrien-Einsatz ist rechtswidrig“

Ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. „Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar“, heißt es in dem 11-seitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors Norman Paech, das die Linksfraktion am Donnerstag vorstellen will.

Für den Völkerrechtler und ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken ist entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er.

Luftangriffe gegen IS

Am Donnerstag starten die ersten „Tornado“-Aufklärungsjets der Bundeswehr und ein Tankflugzeug in die Türkei. Von dort sollen sie ab Januar die Luftangriffe gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak unterstützen. Die Fregatte „Augsburg“ schützt schon jetzt den Flugzeugträger „Charles de Gaulle“, von dem französische Jagdbomber starten.

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf „kollektive Selbstverteidigung“ nach den Terroranschlägen von Paris. Nach Ansicht Paechs greift die UN-Charta bei dem Bundeswehreinsatz nicht.

„Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können“, schreibt er. „Dies ist ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden können.“ Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.

Klagewege sind schwierig

Ob die Linke gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist auch nach Vorlage des Gutachtens unklar. Alle drei möglichen Klagewege sind für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden. Das Parlament hat mit großer Mehrheit zugestimmt.

Für eine Normenkontrollklage fehlen der Linken auch dann die Stimmen im Bundestag, wenn sie die Grünen auf ihre Seite ziehen. Beide Oppositionsparteien zusammen kommen nicht auf die erforderlichen 25 Prozent der Sitze. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Das könnte beispielsweise ein Soldat sein, der in den Einsatz geschickt werden soll. Der dürfte für die Linke aber schwer zu finden sein.