Zwei 20 und 27 Jahre alten Flüchtlingen wird vorgeworfen, sich im Mai dieses Jahres in einer Esslinger Asylunterkunft an einer Zwölfjährigen vergangen zu haben. Die Angeklagten widersprechen den Vorwürfen.

Esslingen - Sollte es sich im Lauf der Gerichtsverhandlung als zutreffend erweisen, was die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwei 20- und 27-jährigen Flüchtlingen vorwirft, müssen die jungen Männer mit sehr harten Strafen rechnen. Die beiden aus Syrien und dem Irak nach Deutschland Geflüchteten sollen am Nachmittag des 8. Mai dieses Jahres in einer Esslinger Asylunterkunft nacheinander ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt am Mittwoch streiten die Angeklagten vor der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart die Vorwürfe ab, die neben Vergewaltigung auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und gefährliche Körperverletzung lauten.

 

Weitere Vorwürfe gegen den jüngeren Angeklagten

Der 20 Jahre alte Syrer muss sich zudem wegen Beleidigung, Bedrohung, Widerstands und Hausfriedensbruch verantworten. Er soll im vergangenen Jahr eine Frau begrapscht, Security-Mitarbeiter in einer Unterkunft, in der er Hausverbot hatte, mit einem Messer bedroht und mit einer Injektionsspritze in Richtung eines Polizisten gestochen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, er habe in einem Drogeriemarkt ein teures Parfum gestohlen.

Doch am schwersten wiegt der Vorwurf der Vergewaltigung einer Zwölfjährigen. Laut der Anklage soll der 20-Jährige das Mädchen, das er schon seit einigen Monaten gekannt hatte, an jenem Montagnachmittag am Esslinger Bahnhof getroffen und dazu überredet haben, mit ihm zu einer Esslinger Asylunterkunft zu kommen. Dort habe er sie gemeinsam mit dem 27-jährigen Mitangeklagten in das Zimmer eines Bekannten gebracht, wo der 20-Jährige zudringlich geworden sein soll. Er habe das Mädchen gegen dessen Willen ausgezogen und auf das Bett gedrückt. Obwohl die Zwölfjährige mehrfach „Nein“ und „Hör auf“ gerufen habe, soll er sich an ihr vergangen haben. Sein älterer Freund soll sie währenddessen festgehalten und auf das Bett gedrückt haben. Danach habe auch dieser das Kind vergewaltigt. Aus Angst, von weiteren Asylbewerbern missbraucht zu werden, habe sich das mutmaßliche Opfer nicht getraut, um Hilfe zu rufen.

Der 20-Jährige bestreitet, vor Ort gewesen zu sein

Der jüngere der beiden Angeklagten widerspricht diesem in der Anklage geschilderten Geschehen. Er habe das Mädchen, das in ihn verliebt gewesen sei und ihn sogar habe heiraten wollen, lediglich einmal auf die Wange geküsst. Einige Wochen zuvor sei er von dessen Eltern schon einmal angezeigt worden. Erst bei der Polizei habe er erfahren, dass es erst zwölf Jahre alt sei. Daraufhin habe er sich nicht mehr mit der Minderjährigen getroffen. Er sei am 8. Mai nicht mit der Zwölfjährigen in der Unterkunft gewesen. Zumal ihm das noch nicht einmal möglich gewesen wäre, sagt er. Denn dort hatte er Hausverbot, es sei ein Sicherheitsdienst vor Ort gewesen, und es wohnten dort 400 Leute: „Wie hätte ich mit ihr da rein kommen können, ohne dass mich jemand sieht?“

Sein Freund beteuert, „nichts mit der Sache zu tun“ zu haben, wie er seine Verteidigerin in einer Erklärung verlesen lässt. Er streitet im Gegensatz zu dem neben ihm auf der Anklagebank Sitzenden indes nicht ab, mit dem 20-Jährigen, dem Mädchen und dem Zimmerbewohner dort gewesen zu sein. Sein Kumpel habe sich mit der Zwölfjährigen, „die verrückt nach ihm war“, im unteren Stockbett vergnügt – hinter einem zugezogenen Vorhang. Er glaube aber nicht, dass sie miteinander geschlafen hätten. Er meine, sich zu erinnern, dass nur ihr Oberkörper entblößt gewesen sei. Der Prozess wird fortgesetzt.