Ein 35-Jähriger ist vor dem Landgericht Stuttgart zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im vergangenen Dezember seine Schwägerin mit einem Messer ermordet hat.

Esslingen - Ein 35-Jähriger ist wegen Mordes und versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Erste  Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann am Morgen des 23. Dezember des vergangenen Jahres in Esslingen seine 32 Jahre alte Schwägerin mit einem gezielten Messerstich in den Bauch getötet hat. Anschließend hat er zudem versucht, auch seinen drei Jahre älteren Bruder zu erstechen (wir berichteten).

 

Der Vorsitzenden Richterin Regina Rieker-Müller zufolge hat der Angeklagte an jenem Tag gegen 8.20 Uhr seiner arglosen Schwägerin „heimtückisch“ die rund 17 Zentimeter lange Klinge eines Küchenmessers „zielgerichtet und mit Wucht“ in den Oberbauch gerammt. Dadurch wurde eine Hauptschlagader verletzt, die Ehefrau seines Bruders und die Mutter zweier vier und knapp fünf Jahre alter Kinder verblutete innerhalb von nur fünf Minuten. Ein Gerichtsmediziner stellte fest, dass die verzweifelten Wiederbelebungsversuche durch ihren Mann und eine Notoperation in der Esslinger Klinik angesichts dieser schweren Verletzung aussichtslos gewesen seien.

Auslöser für die Tat ist ein Familienstreit

Der Auslöser für die Tat ist nach Ansicht der Richter und Schöffen ein länger schwelender Familienstreit. Der jüngere Bruder war mit seiner Lebensituation unzufrieden und glaubte zudem, beim Erbe des väterlichen Hauses in Serbien vom Bruder übervorteilt worden zu sein. Obwohl ihm sein 38 Jahre alter Bruder helfen wollte – er unterstützte ihn finanziell, lud ihn nach Deutschland ein und verschaffte ihm sogar Arbeit – kam es immer wieder zum Streit zwischen den Geschwistern. In diesen habe sich auch die Schwägerin eingemischt, wodurch sich der Angeklagte in seiner Ehre verletzt gesehen habe, so Rieker-Müller. An jenem Morgen – der 38-Jährige wollte seinen jüngeren Bruder aus der Wohnung werfen – eskalierte der Streit.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Messer bereits am Abend zuvor an sich genommen hatte. In einem günstigen Moment habe er gezielt und „mit voller Kraft“ auf die Frau eingestochen, um sie zu töten. Den Erklärungen des 35-Jährigen, er habe aus Panik und Selbstschutz spontan zugestochen, glaubte die Kammer nicht.

Die Messerattacke auf den Bruder scheitert

Nach der Tat flüchtete er zunächst aus der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Esslinger Innenstadt. Doch noch im Flur kehrte er zurück und wollte auch seinen Bruder, der ihm gefolgt war, mit dem Messer attackieren. Doch der Stich landete in der Haustür, die der Attackierte noch rechtzeitig zuschlagen konnte. Bei seiner Festnahme rund zwei Stunden nach der Tat versuchte der heute 35-Jährige mehrfach, das Messer aus seinem Hosenbund zu ziehen und damit die Polizisten anzugreifen. Nur durch Einsatz von Pfefferspray und mit einem gezielten Faustschlag in sein Gesicht gelang es den Beamten, ihn zu überwältigen. Der Angeklagte war bis dahin zwar nicht vorbestraft. Doch stellte sich in der Verhandlung heraus, dass er als etwa Neunjähriger schon seinem Cousin mit einem Messer in den Oberschenkel und später einem älteren Mann im Streit in den Oberarm gestochen hatte.

Seinem Bruder habe der Angeklagte nicht nur die geliebte Frau, sondern den beiden kleinen Kindern die Mutter genommen. Laut Rieker-Müller hatten die Eltern der Frau ihnen verweigert, an der Beerdigung teilzunehmen, weil sie ihrem Schwiegersohn eine Mitschuld am Tod der Tochter geben. Er habe sie nicht vor seinem Bruder beschützen können. Bis heute kenne der 38-Jährige den Ort in Serbien nicht, wo seine Frau beigesetzt wurde.