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Esslingen Ungewöhnlicher Diebstahl mit glücklichem Ende

Thomas Schorradt, 15.03.2013 17:55 Uhr

Esslingen - Dies ist eine der Geschichten, die von ihrem Ende her erzählt werden müssen. Natürlich von ihrem glücklichen Ende her:

Lieber unbekannter Fahrradklauer, das Rad ist aufgetaucht und inzwischen wieder da, wo es hingehört – bei seiner Besitzerin. Du kannst den „gewünschten Geldbetrag“, mit dem Du Dein schlechtes Gewissen beruhigen wolltest, anderweitig verplanen. In ein paar Blümchen solltest Du vielleicht doch investieren – wenn es denn sein muss, ebenfalls anonym. Hauptsache, sie sind nicht geklaut.

Die Dynamik der Geschichte liegt zwischen Anfang und Ende

Der Anfang war aber denkbar unglücklich. Das Fahrrad, das unsere Kollegin, dummerweise nicht abgeschlossen, hinter ihrem Gartentürle abgestellt hatte, war eines Morgens verschwunden. Der Gang zur Polizei, mehr von der Verzweiflung denn von der Hoffnung getragen, sollte sich als Volltreffer erweisen. Einem aufmerksamen Passanten war ein frauenloses Rad in einer Unterführung im Esslinger Ortsteil Sirnau aufgefallen. Ein Anruf, und das gute Stück stand in der Polizeigarage. Dort konnte es von der glücklichen Besitzerin noch am Nachmittag in Empfang genommen werden.

Damit wäre die Geschichte eigentlich schon erzählt, hätte sie nicht zwischen unglücklichem Anfang und glücklichem Ende eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Eine Nachbarin hatte sich, am Morgen mit unserer Kollegin Misere konfrontiert, an das Festgelage ihres Teenager-Sohnes erinnert und an die Tatsache, dass sich in der fraglichen Nacht eine mehr oder weniger schwankende Jungmännerschar fröhlich auf den Nachhauseweg gemacht hatte. Kaum hatte sich der Alkoholnebel gelichtet, waren dahinter die Konturen des unglücklichen Fahrraddiebs hervorgetreten. Der junge Mann hatte mittlerweile nicht nur unter einem veritablen Kater gelitten, sondern wohl auch unter heftigen Gewissensbissen. Der von ihm durch eine unbefugte Ingebrauchnahme, so der juristische Fachbegriff, angeeignete Drahtesel war ja zwischenzeitlich befugt wieder weggenommen worden.

Kurz vor Schluss: ein anonymes Angebot

Glückliches Ende, unglücklicher Anfang, dynamische Mitte – spätestens jetzt muss die Läuterung des Täters erfolgen. Sie beginnt mit folgendem anonymem Eingeständnis (Rechtschreibung und Kommasetzung sind dem StZ-Standard angepasst worden):

Hallo, ich war am Freitag bei einem Freund und habe dann auf dem Nachhauseweg betrunken Ihr Fahrrad entwendet. Dies bereue ich, und es tut mir sehr leid. Leider ist es seit meiner Heimfahrt nicht mehr auffindbar. Daher möchte ich es Ihnen ersetzen. Nennen sie meinem Freund den gewünschten Geldbetrag, und ich lasse Ihnen den Betrag zukommen. Ich hoffe, Sie können mir verzeihen.

Mit freundlichen Grüßen . . .     

Zu einem Absender hatte sich der Absender nicht durchringen können. Das Schreiben hat er durch seinen Freund überbringen lassen. Dafür hat er bis heute in der Gewissheit gelebt, sein Taschengeld in den nächsten Monaten zweckentfremdet einsetzen zu müssen. Die Nachricht vom wieder aufgetauchten Fahrrad ist ihm bisher vorenthalten worden – ein wenig Strafe muss ja schließlich sein.

Beim nächsten Mal lieber den Schleppkahn

Ende, Anfang, Mitte, Läuterung, Moral – das ist ein brauchbares Gerüst für eine gute Geschichte. Fehlt nur noch der gute Radschlag mit Blick auf die Zukunft. Die Vorlage dazu liefert das Strafgesetzbuch. Demzufolge kennt der mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren belegte Straftatbestand der unbefugten Ingebrauchnahme von Fahrzeugen einige wenige Ausnahmen. Aus Gründen, die sich dem juristischen Laien auf den ersten Blick nicht erschließen, gelten Straßenbahnen, Schleppkähne ohne eigenen Antrieb und Dreiräder nicht als geeignete Tatobjekte. Also, lieber Fahrradklau: sollte es beim nächsten Fest wieder hoch hergehen, dann bitte schon mal vorsorglich einen Schleppkahn ohne eigenen Antrieb organisieren und vor der Location vertäuen. Zur Not tut es auch – weniger cool – das Dreirad des kleinen Bruders. Aber bitte: vorher fragen schadet in beiden Fällen nicht.

 
 
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