Fast zweieinhalb Jahre nach dem tödlich verlaufenen Überfall von Mitgliedern und Sympathisanten der Straßengang Red Legion auf die Gruppierung Black Jackets ist der letzte noch verbliebene Angeklagte zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Offen bleibt, wer ein 22 Jahre altes Opfer getötet hat.

Esslingen - Fast zweieinhalb Jahre nach dem tödlich verlaufenen Überfall von Mitgliedern und Sympathisanten der mittlerweile verbotenen Straßengang Red Legion auf die Gruppierung Black Jackets in Esslingen ist am Dienstag am Landgericht Stuttgart der letzte noch verbliebene Angeklagte zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 27 Jahre alte Mann, der dabei war, als am 21. Dezember 2012 am Obertor vor einer Sishabar ein 22 Jahre alter Mann erstochen wurde und weitere Black Jackets verletzt wurden, muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge und neunfacher gefährlicher Körperverletzung viereinhalb Jahre hinter Gitter.

 

17 Angeklagte erhielten mehrjährige Haftstrafen

Zuvor hatten in dem Prozessreigen bereits 14 weitere junge Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren wegen deren Beteiligung an dem Rollkommando Haftstrafen zwischen fast drei Jahren und achteinhalb Jahren erhalten. Sie alle hätten fahrlässig dazu beigetragen, dass der 22-Jährige getötet worden sei, so die Richter. Zudem wurden zwei Angeklagte wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Beiden war nachgewiesen worden, dass sie wussten, dass bei dem Überfall Messer eingesetzt werden würden. Der eine erhielt eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren, der andere wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Richter: restlose Aufklärung des Falls bleibt schwierig

Der Fall war angesichts der vielen Beschuldigten in drei Prozesse aufgeteilt worden, um das Verfahren zu beschleunigen. Trotz der Vernehmung von mehreren Dutzend Zeugen konnte aber nicht geklärt werden, wer den 22-Jährigen erstochen hat. Offen bleibt, ob einer der Angeklagten weiß, wer den Mann mit einem Messer attackierte. „Die restlose Aufklärung des Falls bleibt schwierig“, sagte einer der an den Prozessen beteiligten Richter.

Grundsätzlich gilt strafrechtlich der Grundsatz, dass ein Angeklagter nur einmal wegen einer Tat verurteilt werden kann. Sollte später also einmal ans Licht kommen, dass einer der Verurteilten den 22-jährigen tatsächlich erstochen hat, würde er nicht erneut angeklagt werden.