Am Donnerstag bringt Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) den Haushaltsentwurf für2018/19 in den Landtag ein, vor Weihnachten soll der Doppelhaushalt verabschiedet werden. Das Land hat so hohe Einnahmen wie nie.

Stuttgart - Für 2018 und 2019 rechnet die grün-schwarze Landesregierung mit Einnahmen in Höhe von jeweils 50 Milliarden Euro. In den nächsten Wochen berät der Landtag darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Wie sieht der genaue Fahrplan aus? Ein Überblick zur Haushaltsplanung.

 

Wie kommt Geld in die Landeskasse?

Ein Großteil der Einnahmen sind Steuern. Im aktuellen Haushalt machen diese 36,5 Milliarden (76,4 Prozent) aus. Der größte Teil der Steuereinnahmen stammt aus den sogenannten Gemeinschaftsteuern wie Lohnsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Diese stehen dem Bund, den Ländern und teilweise den Gemeinden gemeinsam zu und machen mehr als zwei Drittel der Gesamteinnahmen des Landeshaushalts aus. Dazu kommen noch Landessteuern wie Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Lotterie- und Biersteuer. Außerdem fließen Mittel vom Bund und von den Kommunen sowie aus Verwaltungseinnahmen (wie Gebühren und Geldstrafen) und aus staatlichen Unternehmen und Beteiligungen in die Landeskasse.

Wofür gibt das Land das Geld aus?

Das Land hat zahlreiche Aufgaben, die finanziert werden müssen. Mehr als ein Drittel fließt in Bildung, Wissenschaft und Forschung, jeder zwölfte Euro in Polizei und Justiz. Straßenbau und -sanierung, Wohnungsbau, Landwirtschaft und Naturschutz werden ebenso gefördert wie Hilfen für Familien und die Integration von Flüchtlingen. Ein Schwerpunkt im nächsten Haushalt ist die Digitalisierung. Rund 40 Prozent der Ausgaben sind Personalausgaben.

Ist der Landeshaushalt immer ausgeglichen?

Ja, Einnahmen und Ausgaben müssen übereinstimmen. Wenn nicht genügend Geld in die Kassen fließt, kann das Land Kredite aufnehmen. Das haben die Regierungen in den vergangenen Jahrzehnten auch oft getan. Nur in den Jahren 2008, 2009, 2011, 2012 und seit 2015 wurden keine neuen Schulden gemacht. Derzeit hat das Land Kreditmarktschulden in Höhe von 46,3 Milliarden Euro. Vor allem in Zeiten hoher Zinsen belasten diese den Landeshaushalt enorm. Aber auch in der aktuellen Niedrigzinsphase zahlt das Land mehr als 1,6 Milliarden Euro jährlich Zinsen. Im nächsten Jahr will Grün-Schwarz damit beginnen, den Schuldenberg etwas zu verkleinern. Die Koalition hat sich darauf verständigt, in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 250 Millionen Euro Schulden zurückzuzahlen.

Was ist die Schuldenbremse?

Bund und Länder haben 2009 eine Schuldenbremse beschlossen, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Zu der Vereinbarung gehört, dass die Länder von 2020 an keine zusätzlichen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen sind dann nur noch bei Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.

Eigentlich müsste Baden-Württemberg aufgrund der anhaltend guten Steuereinnahmen schon jetzt Schulden tilgen. Durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung nutzt die Koalition einen Teil der Mehreinnahmen jedoch dazu, um sogenannte implizite Schulden – etwa den Sanierungsstau bei landeseigenen Straßen und Gebäuden – abzubauen und um Geld für die Altersversorgung von Beamten und deren Hinterbliebenen zurückzulegen, denn die Ausgaben dafür werden im nächsten Jahrzehnt deutlich steigen.

Wie wird der Haushalt geplant?

Die Federführung für den Haushalt liegt beim Finanzministerium. Die Haushaltsabteilung umfasst etwa 65 Mitarbeiter. Außerdem gibt es in jedem Ministerium einen Haushaltsverantwortlichen, der sich nicht an den Wünschen und Bedürfnissen des Ressorts, sondern an den Haushaltsrichtlinien orientieren und damit sparsames Wirtschaften sicherstellen soll. Da die Legislaturperiode fünf Jahre dauert, hat der Landtag zunächst einen Einzelhaushalt für 2017 beschlossen, für die nächsten vier Jahre sind zwei Doppelhaushalte geplant.

Wer ist an der Planung beteiligt?

Um einen Haushalt zu erstellen, braucht es Monate – und viele Gespräche mit allen möglichen Beteiligten und Betroffenen. Dazu zählen vor allem die Kommunen, die bei vielen Aufgaben mit Landesmitteln unterstützt werden. Auch die Regierungsfraktionen werden schon in der frühen Planungsphase einbezogen und können unter anderem in der Haushaltskommission der Regierungsspitze und der Finanzministerin deutlich machen, was sie für unverzichtbar halten. Bei den Grünen hat das Thema Umwelt- und Naturschutz hohe Priorität, bei der CDU das Thema innere Sicherheit. Am Ende entscheidet das Finanzministerium. Die Ministerin bringt den Haushalt am 9. November in den Landtag ein. Eine Woche später findet dort die Aussprache statt. Dann und auch bei den Beratungen der Einzelpläne im Dezember kann auch die Opposition ihre Wünsche einbringen – dass deren Anträge berücksichtigt werden, kommt allerdings selten vor. Die Debatten können im Livestream im Internet verfolgt oder auf Internetseiten des Landtags nachgelesen werden (www.landtag-bw.de).

Wie sieht der Haushaltsplan aus?

Der Haushaltsplan stellt dar, welche Aufgaben und Ziele sich die Landesregierung für die nächsten zwei Jahre gesetzt hat und wie viel Geld dafür ausgegeben werden soll. Er besteht aus 15 Einzelplänen – für das Staatsministerium, die Fachministerien, den Landtag sowie den Landesrechnungshof. Er umfasst Tausende von Seiten. Das Finanzministerium veröffentlicht den Landeshaushalt auch im Internet (https://fm.baden-wuerttemberg.de).

Von welchen Voraussetzungen geht das Finanzministerium aus?

Bei der Planung geht das Finanzministerium zum einen vom aktuellen Haushalt aus. Zudem orientiert es sich an der mittelfristigen Finanzplanung, die für fünf Jahre gilt – derzeit von 2016 bis 2020. Diese wird laufend angepasst entsprechend den Voraussagen der Steuerschätzer, die zweimal jährlich vorausberechnen, wie sich die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Damit soll verhindert werden, dass die Ausgaben stärker steigen als die zu erwartenden Einnahmen. In den vergangenen Jahren konnten die Steuerschätzer ihre Vorhersagen jeweils nach oben korrigieren, weil die Steuereinnahmen noch stärker sprudelten als erwartet.

Werden die Ausgaben eigentlich kontrolliert?

Das Haushaltsrecht gilt als das „Königsrecht“ des Parlaments. Die Abgeordneten bewilligen nicht nur den Haushalt, sie kontrollieren auch, ob er richtig umgesetzt wird. Bei der Prüfung, ob die staatlichen Einrichtungen das Geld wie vorgesehen verwendet haben, helfen den Abgeordneten vor allem die Berichte des Landesrechnungshofs, einer unabhängigen Behörde mit Sitz in Karlsruhe. Einmal im Jahr stellt er seinen Bericht vor, der bei den Ministerien nicht besonders beliebt ist. Wird ihnen Geldverschwendung bei Projekten vorgeworfen, können sie sich dazu äußern.