Das Handwerk ist alarmiert. Es wird befürchtet, dass Handwerker künftig den Transport von Leuchtstoffröhren und anderen „gefährlichen Abfällen“ in kleinen Mengen gegenüber den Behörden anmelden müssen. Die EU-Kommission sagt, die Sorgen sind unberechtigt.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Die EU-Kommission weist die Kritik des Handwerks an den Plänen für die neue Abfallrichtlinie zurück. Die Pläne der Kommission „sehen keine neuen Bürokratie-Lasten für kleine Betriebe vor“, teilte die Vertretung der EU-Kommission in Berlin mit. Insbesondere hätten EU-Staaten nach den Kommissionsvorschlägen weiterhin die Möglichkeit, Ausnahmeregeln für den Transport gefährlicher Abfälle in kleineren Mengen zu erlassen, wie sie etwa schon jetzt in Deutschland gelten.

 

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, hatte gegenüber unserer Zeitung heftige Kritik an den Plänen aus Brüssel geübt: „Das macht keinen Sinn.“ Der Transport wäre künftig schon ab der ersten defekten Leuchtstoffröhre, die Quecksilber enthält, anzeigepflichtig. „Wir fordern, Handwerksbetrieben den Transport einer geringen Menge gefährlicher Abfälle anzeigenfrei zu gestatten.“ Bislang gilt eine Ausnahmeregelung in Deutschland, die es Handwerkern und anderen kleinen Unternehmen erlaubt, bis zu 2000 Kilogramm gefährlicher Abfälle im Jahr zu transportieren, ohne vorher eine Anzeige bei den Behörden zu machen. Diese Regelung habe sich bewährt und sollte „auf die europäische Ebene übertragen werden“, hatte Schwannecke gefordert.

Im Entwurf der EU-Kommission für die neue Abfallrichtlinie ist ein Schwellenwert für den Transport gefährlicher Abfälle nicht erwähnt. Die Kommission argumentiert aber, dass die Ausnahmeregelung, wie sie bislang in Deutschland praktiziert wird, unter der neuen Richtlinie genau so weiter gelten könne.

Auch nach der Reaktion der EU-Kommission bleibt das Handwerk bei seiner Darstellung. Ein Sprecher teilte mit: „Unsere Befürchtung ist, dass die Kommission die geltende Zwei-Tonnen-Regelung in Frage stellen könnte.“ Man fordere daher eine eindeutige Festlegung: „Der Schwellenwerte muss ausdrücklich in den Gesetzestexten verankert werden.“ Andernfalls drohe Ungemach: Bevor Handwerker künftig mit firmeneigenen Fahrzeugen Farbreste mit Lösungsmitteln, ölhaltige Lappen oder FCKW-haltige Kältemittel aus gewarteten Klimaanlagen abtransportieren, müssten sie dies gegenüber den Behörden anzeigen. Selbst in geringen Mengen, wie sie bei Handwerksarbeiten immer wieder anfallen, würden diese Stoffe als „gefährlicher Abfall“ gelten.