Künftig soll in der Europäischen Union gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gezahlt werden. In Brüssel wird dafür an der Novellierung der Entsende-Richtlinie gearbeitet – was großes Streitpotenzial birgt.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Etwa 450 000 Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern kommen jedes Jahr zum Arbeiten auf Zeit nach Deutschland. Die meisten sind Ungarn und Polen und arbeiten hier als Handwerker oder Pflegekräfte. Die sogenannte Entsende-Richtlinie gewährleistet, dass sie auch für die Verhältnisse im Gastland einen fairen Lohn bekommen. In Zukunft sollen sie deutlich bessergestellt werden. Während sie bislang Anspruch auf den jeweiligen Mindestlohn der Branche haben, soll künftig strikt das Prinzip gelten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Im Handwerk sind alle Gewerke rund um den Bau und Ausbau betroffen wie etwa Dach- und Gerüstbauer, das Elektrohand- und andere Gebäudehandwerker.

 

Ost-West-Konflikt spielt im Streit eine zentrale Rolle

Um die Details tobt ein Streit, der jetzt in die Schlussrunde geht und in dem der Ost-West-Konflikt eine Rolle spielt. Gerade die EU-Mitgliedsländer aus dem Osten befürchten, dass ihren Betrieben künftig viele Aufträge im Westen der EU durch die Lappen gehen, wenn die Neufassung der Entsende-Richtlinie kommt. Der Streit entzündet sich an zwei Punkten: Zum einen sollen die entsandten Arbeitnehmer künftig nicht nur den jeweils in einer Branche geltenden Mindestlohn bekommen, wenn ihn die Sozialpartner für allgemein verbindlich erklärt haben. Vielmehr sollen sie alle Extras bekommen, die der jeweilige Tarifvertrag vorsieht: also Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und Überstunden.

Zudem sollen die entsandten Mitarbeiter wie die deutschen Mitarbeiter auch die höheren Löhne bekommen, die der Tarifvertrag etwa bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder Vorhandensein einer Qualifikation vorsieht.

Zweiter Streitpunkt ist, dass die Entsendung zeitlich begrenzt werden soll: Nach zwölf bis 24 Monaten soll Schluss sein. Dann soll das Arbeitsrecht des Gastlandes gelten. Heißt: Bei Arbeitszeiten, Arbeits- oder Kündigungsschutz müsste sich dann etwa ein Malerbetrieb aus Westpolen, dessen Belegschaft Aufträge im Raum Berlin ausführt, an die Bestimmungen des jeweils geltenden deutschen Tarifvertrags halten.

Auf Kompromiss geeinigt

Auf diesen Kompromiss haben sich die Abgeordneten Montag im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments geeinigt. Mit diesen Positionen geht das Europaparlament voraussichtlich in die Verhandlungen mit dem zweiten Gesetzgeber auf EU-Ebene, dem Gremium der Mitgliedsländer, also dem Rat. Im Rat wollen die Mitgliedsländer am Montag beschließen, mit welcher Position sie in diese Verhandlungen ziehen.

Die Entsende-Richtlinie hat der französische Präsident Emmanuel Macron zu einem seiner wichtigsten Anliegen der EU-Politik gemacht. Macrons Mission ist, die Gewerbetreibenden in Frankreich vor unliebsamer Konkurrenz aus anderen Mitgliedsländern zu schützen. Dementsprechend setzt er sich vehement dafür ein, dass die Unternehmen aus Osteuropa ihre Wettbewerbsvorteile im Binnenmarkt, die aus einem niedrigeren Lohngefüge herrühren, möglichst wenig ausspielen können. Macron will etwa durchsetzen, dass die Entsendung schon nach zwölf Monaten endet. Er hat wichtige Partner in der EU auf seine Seite ziehen können: So hat er eine Allianz geschmiedet mit Berlin, den Beneluxländern, Italien, Spanien und Griechenland. Damit dürfte eine Mehrheit im Rat zu bekommen sein. Macron geht noch einen Schritt weiter: Er peilt an, dass dann die entsandten Mitarbeiter auch in die Sozialversicherung des Gastlandes einzahlen müssen. Wenn er sich damit durchsetzt, würden Firmen aus Osteuropa sämtliche Wettbewerbsvorteile bei den Arbeitskosten einbüßen.

Kritik kommt auch aus Deutschland

Kritik an den Plänen kommt auch aus Deutschland. So bemängelt etwa der CDU-Arbeitsmarktexperte im Europaparlament, Sven Schulze: „So werden schnell protektionistische Hürden hochgezogen, die das eigentliche Ziel der Arbeitnehmerfreizügigkeit konterkarieren.“ Er warnt auch vor den Folgen der automatischen Anwendung des Arbeitsrechts des Gastlandes nach zwei Jahren: „Kleine Unternehmen ohne Rechtsabteilungen werden es schwer haben, sich einen Überblick über die verbindlichen Tarifverträge anderswo zu verschaffen.“ Allein in Deutschland gibt es mehr als 70 000 Tarifverträge. Auch Holger Schwannecke vom Handwerk mahnt zu Augenmaß: Es habe sich in ihrer 20-jährigen Geschichte bewährt, dass sich die Entsende-Richtlinie „auf den Schutz eines harten Kerns nationaler Arbeitsbedingungen konzentriert“ habe.