Ab 1. September müssen Leuchtmittel europaweit ein neues Etikett zum Stromverbrauch bekommen. Auch für Leuchten wird ein EU-Label eingeführt, das ab 1. März 2014 verpflichtend ist.

Stuttgart - Die Europäische Union will weiter Strom sparen und zündet nach dem schrittweisen Glühlampen-Verbot die nächste Stufe: Mit der „EU-Ökodesign-Verordnung für gerichtete Beleuchtung“ sowie einer erweiterten Kennzeichnungspflicht für die Energieeffizienz von Lampen und Leuchten sollen europaweit jährlich 25 000 Gigawattstunden weniger Energie verbraucht werden. Die erste Stufe dieser Verordnung wird am 1. September 2013 wirksam. Dann dürfen beispielsweise keine verspiegelten Glühlampen mehr „in Verkehr gebracht werden“, weil sie die Anforderungen an die Energieeffizienz nicht mehr erfüllen. In einem Jahr, am 1. September 2014, kommt dann zum Beispiel für Halogenlampen mit geringer Energieeffizienz das Aus.

 

Deutlicher sichtbar sind die Folgen der neuen europaweiten Vorschriften auf der Verpackung sämtlicher Lampen: Ebenfalls am Sonntag tritt die neue EU-Label-Verordnung für generelle Beleuchtung in Kraft. Das von Haushaltsgeräten bereits bekannte Etikett mit den Farben von Rot bis Grün regelt die Kennzeichnung der Energieeffizienz von elektrischen Lampen und Leuchten (zur Unterscheidung siehe Erläuterung „Definitionsfragen“) nun noch detaillierter: Während früher die Skala bis G reichte, ist jetzt bei E Schluss. Um dem rasanten technischen Fortschritt Tribut zu zollen, werden zudem – wie schon bei einigen Haushaltsgeräten – am oberen Ende der Skala zwei weitere Unterstufen eingeführt: A+ und A++. Letztere können nur von Leuchtdioden-Lampen (LEDs) erreicht werden, wobei A++ in der Fachwelt noch als sehr ambitioniert gilt. Die herkömmlichen Energiesparlampen und Leuchtstofflampen fallen in der Regel in die Klasse A (manchmal B), Halogenlampen im Hochvoltbereich schaffen es meist nur bis D.

Regeln nun auch für LEDs

Wichtig ist, dass es mit der Ökodesign-Verordnung nun erstmals auch Regeln gibt für „neu auf den Markt kommende Leuchtmittel neuer Technik wie Leuchtdioden“, wie es in der EU-Verordnung heißt. Sie gelten für alle LED-Lampen, egal ob sie ungebündeltes oder gebündeltes Licht abstrahlen. Den neuen Geltungsbereich fasst Richard Agerer von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) so zusammen: „Während die bisherige Kennzeichnungspflicht auf bestimmte Lampentypen in der Haushaltsbeleuchtung beschränkt war, sind jetzt mit der Einführung des neuen EU-Labels alle Technologien umfasst, die der Beleuchtung dienen.“ Somit fällt nun beispielsweise auch die Beleuchtung von Büros und Straßen in die neue Label-Verordnung. Ausnahmen gibt es nur noch wenige, etwa für Infrarotlampen zur Erwärmung von Terrarien, für Lampen für Fotokopierer oder zur Flugplatzbefeuerung.

Aus Umweltsicht beachtlich ist, dass auch Leuchten unter diese Verordnung fallen, also die Geräte, in die Lampen eingeschraubt werden. Hierbei gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2014. Auf diese Weise will die EU die Verbraucher informieren, welche Lampen in einer Leuchte eingebaut werden können, also etwa austauschbare oder nicht austauschbare LED-Module oder nur Halogenbirnen oder Lampen aller Effizienzklassen (für ein Beispiel-Label: siehe rechts).

Auch Leuchten in Möbeln brauchen ein Label

Dies gilt bemerkenswerterweise auch für Produkte, die, wie es so schön im EU-Amtsdeutsch heißt, „für die Erfüllung ihres primären Zwecks nicht auf die Zufuhr von Energie angewiesen sind (zum Beispiel Möbel)“. Die Zielrichtung ist klar: So wird auf den ersten Blick deutlich, wie innovativ und umweltfreundlich ein Schrank beleuchtet wird – oder ob eine teure Leuchte weggeworfen werden muss, wenn ein nicht austauschbares LED-Modul kaputtgeht. Dies erhöht den Druck auf die Hersteller.

Seit dem faktischen Aus für die Glühlampen – sie erfüllen die von der EU geforderte Energieeffizienz nicht – ist sowohl bei den Energiesparlampen als auch den LEDs eine beachtliche technische Entwicklung zu verzeichnen. Zudem sinken die Preise. Dabei können auch billige Sparlampen gut sein, wie jüngst das ZDF-Verbrauchermagazin „Wiso“ herausgefunden hat. Gemeinsam mit dem Tüv Süd wurden die Eigenmarken von Baumärkten, Möbelhäusern und Einzelhändlern geprüft – mit Preisen zwischen 1,00 und 4,50 Euro. Selbst die günstigste Lampe für einen Euro beim Baumarkt Obi lieferte laut Wiso gute Werte. Am besten schnitt die Energiesparlampe von Ikea für 2,50 Euro ab. Doch nach wie vor sind viele Menschen von Energiesparlampen genervt. Zwar ist ihr Licht deutlich wärmer geworden, aber es dauert bei vielen Modellen einfach ziemlich lange, bis ihr anfänglich funzeliges Licht die versprochene Helligkeit erreicht.

Angenehmes LED-Licht

Das wiederum geht bei LEDs so flott wie bei Glühbirnen. Dafür sind Leuchtdioden-Lampen immer noch teuer. Und viele verbreiteten ein wenig angenehmes Licht. Doch seit einiger Zeit gibt es zum Beispiel LED-Strahler, deren warm-weißes Licht sich kaum vom Licht einer Halogenlampe unterscheidet. Zudem lassen sie sich mit ihren beiden knopfförmigen Sockelstiften in dieselbe Bajonettfassung (GU 10) wie die entsprechenden Halogenlampen schrauben. So lässt sich viel Strom sparen.

Definitionsfragen: von Lampen und Leuchten

Lampe
Die Lampe, Fachleute sprechen auch vom Leuchtmittel, wandelt Strom in Licht um. Nach dem Ende der Glühbirne stehen für den Wohnbereich Halogen-, Energiespar-, Leuchtstoff- und LED-Lampen zur Verfügung. Eine Lampe mit gebündeltem Licht strahlt mindestens 80 Prozent des Lichts in einem Kegel mit einem Winkel von 120 Grad ab.

Leuchte
Die Lampe wird – so der korrekte Fachjargon – in eine Leuchte eingesetzt. Diese schützt das Leuchtmittel und garantiert eine mehr oder weniger angenehme und blendfreie Beleuchtung.

EU-Ökodesign
Die erste Ökodesign-Richtlinie entstand 2005. Mit ihr sollen Produkte umweltgerecht gestaltet werden. Für die Beleuchtung gibt es eine Richtlinie für „Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht“ (Nr. 244/2009) und eine für „Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten“. Diese Richtlinie Nr. 1194/2012 tritt am 1. September 2013 in Kraft.

Label
Seit 1998 will die EU mit einer Kennzeichnungspflicht die Energieeffizienz elektrischer Geräte erhöhen. Mit der ab morgen geltenden Label-Verordnung für „elektrische Lampen und Leuchten“ (Nr. 874/2012) wird fast die gesamte Allgemeinbeleuchtung geregelt. Auch Leuchten erhalten ein Label, das ab 1. März 2014 verpflichtend wird).