Euro-Krise Mit gutem Willen ist alles möglich
Christian Gottschalk, 04.11.2011 07:00 Uhr
Bei Austritt gilt: die Drachme kommt Foto: dpa
Bei Austritt gilt: die Drachme kommt Foto: dpa
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Brüssel - Als sie dann doch wieder mit Macht aufkam, die Diskussion darüber, ob Griechenland die Eurozone nicht besser zu verlassen habe, als selbst der Eurogruppenchef Jean Claude Juncker davon sprach, die Griechen nicht um jeden Preis in der Gemeinschaftswährung halten zu müssen, da sah sich die EU-Kommission in Brüssel doch zu einer Stellungnahme verpflichtet. "Der EU-Vertrag sieht keinen Austritt aus der Eurozone ohne ein Verlassen der EU vor", sagte eine Kommissionssprecherin Donnerstagmittag. Das klingt eindeutig, und das klingt so, als könne ein Land nur aus der Eurozone ausscheiden, wenn es auch die Europäische Union verlasse. Genau das heißt es aber nicht.

Artikel 50 der konsolidierten Fassung des Vertrags über die Europäische Union, besser bekannt als Lissabon-Vertrag, regelt den Austritt aus der Gemeinschaft. Der ist prinzipiell möglich. Regelungen zur Eurozone finden sich in Artikel 136. Es geht hier um den Beitritt und das Verhalten danach. Eine Formulierung, die den Weg eines Austritts aus der Gemeinschaftswährung beschreibt, fehlt. Wörtlich gesehen ist die Aussage der Kommission daher richtig, nur die damit verbundene Intention ist falsch. Nur weil der Austritt aus der Eurozone nicht gesetzlich geregelt ist, ist er nicht automatisch unmöglich.

"Natürlich gibt es die Möglichkeit des isolierten Ausscheidens aus der Eurozone", sagt Karl Albrecht Schachtschneider. Der Professor für Staats- und Europarecht hatte in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenlandhilfe eingelegt und schon zuvor gegen nahezu jeden Schritt der europäischen Einigung geklagt. Den Schlüssel zum Eurozonenausstieg sieht Schachtschneider im Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Die Richter haben klar gesagt, dass ein Austritt aus der Eurozone möglich sein muss, wenn die Währungsgemeinschaft keine Stabilitätsgemeinschaft mehr ist", sagt der Jurist. Ein Austritt Deutschlands sei daher legal, und auch wenn Karlsruher Entscheidungen nicht für Griechenland gelten: "Was für Deutschland rechtens ist, ist auch für Griechenland rechtens."

Die Regelungen bleiben schwammig

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen Diplomaten in Brüssel, die ihre Namen in diesem Zusammenhang nicht in der Öffentlichkeit genannt sehen wollen. "Mit etwas Goodwill ist alles möglich", sagt ein Diplomat der in Österreich erscheinenden "Kleinen Zeitung". Die EU sei mit einem internationalen Vertrag geschaffen worden und "jede Partei eines internationalen Vertrages kann aus dem Vertrag oder aus Teilen des Vertrags aussteigen".

Das größte Problem: wie dies im Detail zu passieren habe, ist nirgendwo geregelt. Egal was auch in Zukunft geschieht, die Akteure betreten Neuland. Das gälte auch für einen Austritt aus der Europäischen Union. Die Regelungen, die in der Verfassung dafür vorgesehen sind, bleiben schwammig. Zwar kann ein Staat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Gemeinschaft als solches auszusteigen. Die Details müssen dann jedoch mit den verbleibenden Ländern ausgehandelt und abgestimmt werden.

Robert Marschall, Obmann der vor drei Wochen gegründeten EU-Austrittspartei Österreichs sieht das so: "Da stimmen dann faktisch 26 Länder darüber ab, ob ein anderes austreten darf." Für Österreich, das wie Deutschland zu den Nettozahlern gehört, sieht der Parteichef daher noch eine andere Möglichkeit: "Wir zahlen einfach nicht mehr, dann schmeißt uns die EU schon raus."

Diese Möglichkeit hat Griechenland natürlich nicht. Rechtsexperte Schachtschneider sieht gegenüber Athen trotzdem die Variante des zwangsweisen Ausschlusses. "Wer beim Beitritt so sehr getäuscht und betrogen hat wie Griechenland, muss damit rechnen, aus allgemeinen Rechtsprinzipien."

Kommentare (2)
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NOV
05
Manfred Böttcher, 00:56 Uhr

EURO-Austritt

Finde es seltsam ,daß der Austritt aus dem EURO-Verbund soviel rechtliche Probleme machen soll?? Hat man doch am laufenden Band die Vertäge in diesem Zusammenhang verändert,verwässert,ausgehölt und niemand der EUROliebhaber hatte rechtliche Bedenken.

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NOV
04
Reigeschmeckter, 16:25 Uhr

Dann hoffe ich...

...daß Deutschland mal wieder vorangeht. Wenn die kleine Schweiz ganz gut ohne EU und Euro auskommt, sollte dies auch Deutschland möglich sein...

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