Vor einer Europäisierung der Einlagensicherung von Banken müssen mehr gemeinsame Regeln umgesetzt werden, meinte Barbara Schäder.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Stuttgart - Noch ein gemeinsamer Versicherungstopf für Krisen in Europa? Es ist kein Wunder, dass dieser Vorschlag auf Abwehr stößt. Nach den Bankenkrisen in Irland, Spanien und Griechenland bestehen berechtigte Zweifel an der Solidität der dortigen Institute. Allerdings haftet für deren Probleme auch jetzt schon die gesamte Währungsunion: Die Milliardenhilfen der Euroländer für die Krisenstaaten flossen zumindest im Falle Irlands und Spaniens hauptsächlich in die Stabilisierung der Banken.

 

Eine Kombination aus branchenfinanziertem Bankenrettungsfonds und europäischer Einlagensicherung wäre für die Steuerzahler allemal günstiger gewesen. In Griechenland wiederum hätte eine europäische Einlagensicherung möglicherweise verhindert, dass die Bürger ihre Konten leerten und damit die Kosten für die Sanierung der Banken in die Höhe trieben.

Mit ihrem Stufenplan geht die EU-Kommission auf Bedenken ein, die Altlasten der Eurokrise könnten auf das neue Sicherungssystem übertragen werden: Eine vollständige Vergemeinschaftung soll es erst 2024 geben – und auch dann nur für Länder, die eine eigene Einlagensicherung aufgebaut und gemeinsame Regeln für die Abwicklung von Banken umgesetzt haben. Deutlich weniger klar sind die Pläne für eine Harmonisierung der Insolvenz- und Steuergesetze, die für den Gesundheitszustand der Finanzbranche eine wichtige Rolle spielen. Die erheblichen nationalen Unterschiede in diesen Rechtsbereichen lassen den Zeitplan der Kommission ausgesprochen ehrgeizig erscheinen.

Allerdings: die laxen Regeln etwa in Irland haben vor der Finanzkrise auch deutsche Banken gern genutzt – für den Aufbau von Zweckgesellschaften wie der „Mainau Funding“ der LBBW. Als den Banken diese Konstruktionen um die Ohren flogen, musste auch hierzulande der Steuerzahler einspringen. Die Sparkassen als Miteigentümer der Landesbanken drückten sich damals teilweise vor einem Sanierungsbeitrag, im Falle der LBBW beispielsweise die Institute in Rheinland-Pfalz. Vor diesem Hintergrund ist es Heuchelei, wenn die Sparkassen klagen, sie könnten von einer europäischen Einlagensicherung niemals profitieren. Bei allen Zweifeln am Zeitplan der Kommission ist solche Fundamentalopposition unangebracht.