Europäischer Gerichtshof Wettmonopol gilt nicht mehr
dpa, vom 08.09.2010 12:19 Uhr
Der Wettbetrug greift im Fußball um sich – auch in Deutschland. In den unteren Ligen sind 32 Partien betroffen. Foto: dpa
Luxemburg - Das deutsche Monopol für Lotto, Sportwetten und andere Glücksspiele gilt ab sofort nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch überraschend, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei "nicht mehr gerechtfertigt". Sie verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die höchsten EU-Richter begründeten in Luxemburg ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene also nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte.
Die EU-Richter waren in insgesamt acht Fällen von Gerichten in verschiedenen Bundesländern angerufen worden, um vorzuentscheiden, ob die deutsche Monopolregelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Der Gerichtshof der Europäischen Union legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden darf", bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme.
Monopol verbessert Suchtprävention nicht
Grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle, argumentierten die Richter. Mit einem Monopol sei dieses Ziel leichter zu erreichen als mit einer völligen Marktöffnung. Auch müssten nicht alle Glücksspiele gleich behandelt werden. Nun müssen deutsche Gerichte über die Klagen privater Anbieter gegen das Monopol entscheiden.
Die Justiz habe aber "Grund zu der Schlussfolgerung, dass "die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". So betrieben die Inhaber der staatlichen deutschen Monopole "intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren". Sie entfernten sich damit "von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen". Außerdem erlaubten die deutschen Behörden Kasino- und Automatenspiele, die nicht dem Monopol unterlägen, aber "ein höheres Suchtpotenzial aufweisen". Mit dieser Politik lasse sich "das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen". Daher könne das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden.
Die EU-Richter wichen mit ihrem Urteil vom Gutachten des Generalanwaltes ab, dem sie in den meisten Fällen folgen. Der Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen das Monopol als gerechtfertigt bezeichnet, "sofern das dem Monopol unterliegende Spielangebot geringer ist als es bei einem privaten Dienstleistungserbringer bestehen könnte".
Schade für den Sport in Deutschland, der zu einem sehr großen Maß aus den Glücksspieleinnahmen des Staates finanziert wird. Das ist ein herber Schlag für alle Sportverbände und Vereine in Deutschland und vor allem in BW!
SEP
08
14:49 Uhr, geschrieben von Vfb-Fan in HH
Na also
Gute Entscheidung. Suchtprävention durch den Staat...wer's glaubt..
SEP
08
13:19 Uhr, geschrieben von AndyH
Wenn das unsere einzigen Probleme sind...
super, ich denke man kann ein Land auch wunderbar ohne die EU führen, wenn es die schon gibt sollen die sich um die wichtigen Dinge kümmern, anstatt solch ein Kram, aber dafür wollen sie ja nun auch noch eine EU Steuer, wo wollt ihr Politiker uns denn noch abzocken???
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