Hat Daimler seine Aktionäre 2005 rechtzeitig über das vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp informiert? Die Aktionäre meinen nein und klagen - das Gericht gab ihnen nun in einem wichtigen Punkt recht.

Stuttgart - Im Verfahren um den Abgang des früheren Daimler-Chefs Jürgen Schrempp vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) deutet sich eine Wende an. Das Gericht gab den Klägern am Mittwoch in einem wichtigen Punkt recht.

 

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Daimler seine Aktionäre im Jahr 2005 rechtzeitig über das vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp informiert hatte. Aktionäre von damals verlangen Schadenersatz: Der Autobauer habe sie zu spät über den schon länger geplanten Rückzug Schrempps informiert.

Der Richter sagte nun, nach vorläufiger Rechtauffassung sei bei einem internen Gespräch zwischen Schrempp und seinem damaligen Aufsichtsratsaufsitzenden Hilmar Kopper bereits am 17. Mai 2005 eine kursrelevante Insiderinformation entstanden. Schon damals habe Schrempp seine Rückzugsabsicht erklärt. Am 28. Juli 2005 hatte Daimler offiziell mitgeteilt, dass der damalige Chrysler-Chef Dieter Zetsche den Vorstandsvorsitzenden Schrempp ablösen soll.

Vorsätzlich oder fahrlässig?

Allerdings ist dem Gericht zufolge noch zu klären, ob Daimler die Vertraulichkeit bis zur eigentlichen Mitteilung über den Rückzug im Juli wahren konnte und ob der Autobauer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe.

Zweimal waren die Kläger schon vor dem OLG gescheitert. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatten sich mit dem Fall befasst und ihn dann zurück nach Stuttgart verwiesen. Das Verfahren ist ein sogenanntes Musterverfahren, in dem kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten gebündelt und exemplarisch verhandelt werden.