Ein „Heiler“ soll sich in Stuttgart und in Schorndorf bei Behandlungen an einem 17 Jahre alten Mädchen vergangen haben. In dem Prozess am Landgericht könnte es offenbar um eine Dämonenaustreibung aus einem vorislamischen, altertümlichen religiösen Bereich gehen.

Stuttgart/Schorndorf - Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Missbrauch des Beratungs- und Behandlungsverhältnisses, Exhibitionismus und Körperverletzung – so lautet die lange Liste der Straftaten, die einem 56 Jahre alten Mann seit Mittwoch am Landgericht zur Last gelegt werden. Der gelernte Kaufmann aus Bosnien, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, soll sich im Februar 2016 bei Behandlungen gleich mehrfach an einem 17 Jahre alten Mädchen vergangen haben. Seit knapp einem Jahr sitzt er in U-Haft.

 

Das mutmaßliche Opfer leidet seit früher Kindheit an Herzproblemen. Vom „Hodscha“ – was so viel wie Lehrer oder Meister heißt – versprach sich die junge Frau eine Linderung ihres Leidens. Die Behandlungen fanden bei der Familie in Stuttgart und in einer Wohnung in Schorndorf statt. In Abwesenheit der Eltern soll der Mann stundenlang den Koran rezitiert, das Mädchen an Hals und Oberschenkeln gepackt und im Intimbereich berührt haben. Ein anderes Mal sollen die Übergriffe noch heftiger gewesen sein. Dem „Heiler“ zufolge sei das Mädchen von einem Dämon besessen gewesen, sein Vorgehen somit Teil der Dämonenaustreibung. „Es ging um eine Behandlung aus einem vorislamischen, altertümlichen religiösen Bereich“, sagt der Verteidiger. Daher wolle man ein Gutachten anfordern.

Der Prozess hatte bereits im vergangenen Jahr begonnen, war dann aber geplatzt, weil er sich länger hinzog und eine Richterin in den Mutterschutz ging. Die Besetzung der Richter muss in Strafprozessen aber bis zum Urteil dieselbe sein, weshalb der Prozess nun ganz neu beginnen musste.

Auch im zweiten Anlauf droht ein Mammutprozess, denn die Kammer setzte für das Verfahren etwa 40 Verhandlungstage an. Das Urteil wird demnach für September erwartet.