Ein Fall am Amtsgericht in Reutlingen sorgt derzeit für Aufsehen. Dort will ein Richter das Facebook-Profil eines Angeklagten beschlagnahmen – und stößt auf Hindernisse.

Stuttgart - Ein kleines Amtsgericht, ein unspektakulärer Einbruch und ein Richter, der sich im Internet auskennt: Diese Kombination könnte Geschichte schreiben. Denn der Fall, der am Reutlinger Amtsgericht für Aufsehen sorgt, könnte sich auf die gesamte europäische Rechtsprechung auswirken – und die Unantastbarkeit von Facebook ins Wanken bringen.

 

Doch ganz von vorn. Im September 2011 soll ein 20-Jähriger einem Freund bei einem Einbruch mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Das Zielobjekt: das Haus einer befreundeten Familie. Damit sein Kumpel dort einsteigen konnte, öffnete der junge Mann heimlich ein Fenster zur Garage und benachrichtigte den Einbrecher per Handy, als sich niemand mehr im Haus befand – das zumindest besagt die Anklageschrift. Der Kumpel soll dann unter anderem 460 Euro in bar, eine Damenuhr und einen iPod-Nano gestohlen haben. So weit so klar. Bei ihren Ermittlungen kamen die Beamten dem Duo jedoch auf die Schliche. Im Oktober 2011 wurde dann das Verfahren gegen den 20-Jährigen wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch eröffnet.

Zugang zum Facebook-Profil gefordert

Um den Angeklagten aber auch zu überführen fordert der zuständige Richter Sierk Hamann nun Zugang zu dessen Facebook-Profil. Denn er vermutet in den dort gespeicherten Mails und Chat-Nachrichten Beweise für die Schuld des Angeklagten. „Es ist damit zu rechnen, dass der Angeklagte über Facebook vor der Tat, nach der Tat und im laufenden Verfahren Kontakt zu der Zeugin (...) aufgenommen hat“, heißt es im richterlichen Beschluss.

Geschützte Daten eines Facebook-Profils im Rahmen eines Strafprozesses anzufordern – so etwas hat es in Deutschland noch nie gegeben. Hierzulande sind die nicht für jeden sichtbaren, in sozialen Netzwerken hinterlegten Angaben für Ermittler bisher tabu. In den USA dagegen ist die Recherche etwa in Facebook gängige Praxis, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, Experte für Internet und Social Media. „So wird vor allem in Strafsachen, aber auch bei Scheidungsverfahren immer wieder auch auf Facebook-Accounts zugegriffen“ – immerhin könne man auf diese Weise viel über das Privatleben der gegnerischen Klienten herausfinden.

Facebook gibt sich zurückhaltend

Email-Accounts werden auf richterliche Anordnung auch hierzulande ab und zu beschlagnahmt. „Ein deutscher Provider muss die Daten herausgeben“, schreibt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter an der FH Düsseldorf, in seinem Lawblog. Jedoch habe der Bundesgerichtshof für diese Fälle strenge Richtlinien erlassen, fügt Carsten Ulbricht hinzu. „Das ist alles sehr aufwendig.“

Bisher ist noch nicht abzusehen, ob der Reutlinger Richter mit seinem Vorstoß Erfolg haben wird. Die deutsche Facebook-Dependance jedenfalls gibt sich zurückhaltend und hat ihn an die Europazentrale in Irland verwiesen. In Deutschland gebe keine Mitarbeiter, die auf Nutzerdaten zugreifen könnten, hieß es. Der Richter hat nun ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt – ein teures und aufwendiges Verfahren, sagt Carsten Ulbricht, das trotz allem aber durchaus eine Chance auf Erfolg habe. Immerhin sei die Facebook Limited in Dublin dem europäischen Datenschutzrecht unterworfen.

Sollte Facebook die Daten schlussendlich tatsächlich preisgeben, könnte der Reutlinger Einbruch zu einem Präzedenzfall werden, auf den sich Gerichte in der gesamten Europäischen Union berufen dürften. Trotzdem werde die Beschlagnahmung eines Facebook-Profils auch dann wohl eher eine Ausnahme bleiben, meint Ulbricht. Denn immerhin verzögere sich ein Prozess dadurch um einige Monate – was bei den hohen Fallzahlen an vielen Gerichten schlicht und ergreifend nicht praktikabel sei.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.