Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Anbringung einer Tempo-30-Markierung zu keiner Verbesserung der Verkehrssicherheit führen würde.

Stuttgart-Stammheim - Die beantragte Anbringung einer Tempo-30-Markierung auf der Fahrbahn lässt sich nicht begründen und würde auch zu keiner Verbesserung der Verkehrssicherheit führen“, heißt es in einem Schreiben der Verwaltung. Der Fliegenweg liege innerhalb einer eindeutig beschilderten Tempo-30-Zone und diene lediglich der Erschließung der anliegenden Wohngebäude sowie der Schule. Zudem sei die Straße auf Höhe der Tuchbleiche unterbrochen. „Aufgrund der Tatsache, dass die Tempo-30-Zonen-Regelung seit nunmehr circa 20 Jahren existiert und es sich um überwiegend ortskundigen Verkehr handelt, muss verkehrsgerechtes Verhalten in dieser Wohnstraße vorausgesetzt und erwartet werden können – in aller Regel ist dies auch der Fall“, schreibt der zuständige Sachbearbeiter. Für den Fliegenweg lägen zudem keine Erkenntnisse über ein „problematisches Geschwindigkeitsverhalten“ vor. „Sollten Verkehrsverstöße begangen werden, so erfolgen diese in der Regel vorsätzlich. Eine Fahrbahnmarkierung könnte daher hier keinen Beitrag zu einem regelkonformen Verhalten leisten und ist daher abzulehnen.“ Da das bereits vorhandene Verkehrszeichen „Kinder“ von einem Baum verdeckt sein soll, werde das Garten- Friedhofs- und Forstamt darüber informiert. Der Wunsch des Beirats nach einer höheren Präsenz der Verkehrsüberwachung werde an die entsprechende Abteilung übermittelt.