Auf Waldwegen, die schmaler als zwei Meter sind, dürfen Mountainbiker nicht fahren. Viele tun es dennoch. Und sie sammeln Unterschriften für die Abschaffung der Zwei-Meter-Regel.

Stuttgart - Zumindest viele Fahrradfreunde und Waldnutzer dürften die so genannte Zwei-Meter-Regel kennen: Baden-Württemberg hat 1995 das Waldgesetz des Bundes, das das Befahren von Wegen mit dem Fahrrad erlaubt, verschärft, indem das Fahrradfahren im Wald auf Wegen unter zwei Meter Breite verboten wurde. Begründung: Schmale Pfade und Wanderwege würden von den Bikern stark beschädigt, das Wild übermäßig stark verschreckt und Wanderer gefährdet. Ein Zusammenschluss verschiedener Fahrradverbände und -clubs plädiert nun für die Abschaffung der Regel. Sie argumentieren, Radfahrer beschädigten die Wege nicht, und wenn, dann nicht stärker als das auch Wanderer tun würden. Der Einfluss auf das Wildverhalten sei ebenfalls insgesamt nicht stärker ist als der von Wanderern und für die befürchtete Unfallgefahr gebe es keine Belege.

 

Online-Petition sammelt Unterschriften

Dazu wurde eine Online-Petition an den Landtag zur Abschaffung der Zwei-Meter-Regel auf den Weg gebracht. Stand Freitag haben sie 45 028 Unterstützer unterzeichnet, mindestens 50 000 Unterschriften sollen bis Ende November zusammenkommen.

Die Landesregierung dagegen sieht in der Vorschrift eine Regel der Erholungsnutzung im Wald, so heißt es in einer Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stefan Teufel. Fazit des von Minister Alexander Bonde (Grüne) unterzeichneten Papiers: „Aktuell sieht die Landesregierung keinen Anlass, die Zwei-Meter-Regel abzuschaffen, da diese bei Waldbesitzern einen hohen Bekanntheitsgrad besitzt“. Nach der Auswertung eines Pilotprojekts im Schwarzwald zur Erholungsnutzung könnten weitere Entscheidungen getroffen werden. Bei dem Projekt geht es auch darum, dass Gemeinden auch Wege unter zwei Metern Breite für Radler öffnen können.

Problematisch ist die Rechtsunsicherheit.

Der Abgeordnete Teufel sieht wachsenden Missmut und Missgunst in den Wäldern. Und die Deutsche Initiative Mountain Bike argumentiert: „Mehr als 18 Jahre Ausgrenzung und Diskriminierung von Radfahrern und Mountainbikern sind genug“. Unter der Hand wird zwar eingeräumt, dass sich viele Biker nicht an diese Regel halten. Problematisch sei deshalb die Rechtsunsicherheit. Befürchtet werden Bußgelder sowie haftungsrechtliche Konsequenzen.

Der den Wanderern nahe stehende Schwarzwaldverein unterstützt zwar nicht die Online-Petition, wehrt sich aber nicht dagegen, dass Biker das 23 000 Kilometer umfassende Wegenetz nutzen. Wichtig sei, die Akzeptanz zwischen Wanderern und Mountainbikern zu verbessern. Die sei zwar nicht grundsätzlich schlecht, aber es gebe auf beiden Seiten Vorbehalte und schwarze Schafe. Laut einer Studie der Uni Freiburg mit dem Titel „Wandern- und Mountainbiking“ ist die Zufriedenheit im Wald auf naturnahen Wegen unter zwei Metern Breite bei Wanderern wie Mountainbikern am höchsten. Bei 930 Befragten beider Gruppen stellte sich aber auch heraus, dass sich die große Mehrheit der Wanderer durch die Radfahrer gar nicht (68 Prozent) oder allenfalls etwas (19  Prozent) gestört fühlt.