Von dem vom 1. Janaur 2018 an geltenden Fahrverbot für Diesel unterhalb der Euro-6-Norm gibt es Ausnahmen. Die Liste dafür ist fünf Seiten lang. Sie reicht vom Lieferverkehr bis zu den Taxen.

Stuttgart - Mit der fünfseitigen Ausnahmeregelung für das Fahrverbot lehnt sich das Landesverkehrsministerium an gesetzliche Vorgaben an, die bereits in Umweltzonen angewendet werden. Erster Schritt ist, dass an den Einfallstraßen und wichtigen Stellen im Straßennetz das Schild 251 der Straßenverkehrsordnung „Verbot für Kraftwagen“ mit dem Zusatz „Nur Diesel bis einschließlich Euro 5“ aufgestellt wird. Damit sind Benziner und Euro-6-Diesel von dem Fahrverbot, das nur an Alarmtagen gilt, ausgenommen.

 

Außerdem wird das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ montiert, wodurch alle Fahrten zur Ver- und Entsorgung der Bevölkerung nicht betroffen sind. „Fahren kann weiterhin der Klempner, der mit Werkzeug zur Baustelle fährt, der Lieferant, der Bücher ausliefert, und der Pizza-Service“, nennt Minister Winfried Hermann Beispiele. Zum Lieferverkehr zählten aber auch Fahrten zu Baustellen mit Material und Werkzeugen, Fahrten von Werkstattwagen und von Handwerkern.

Was Menschen in Stuttgart vom geplanten Fahrverbot halten, sehen Sie im Video-Interview:

Oldtimer und Rettungsdienste dürfen weiter fahren

Zudem gebe es generelle Ausnahmen für Fahrzeuge, „wie wir sie bei der Umweltzone haben“, so Hermann, „also für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für alle Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten und sogar Oldtimer.“

Erweitert würde der Kreis zudem „auf Fahrten, die im öffentlichen Interesse liegen“, erläutert Hermann. Dazu gehörten beispielsweise Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit roten Kennzeichen, aber auch Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, also zum Einzelhandel, zu Apotheken, zu Krankenhäusern und Altenheimen, Fahrten für technische Dienstleistungen, für soziale und pflegerische Dienste und für Just-in-Time-Produktionen.“

Forderungen nach einer weiteren Übergangszeit für ältere Dieselfahrzeuge, wie sie vor allem aus dem Handwerk kommen, werden im bisherigen Plan nicht erfüllt. Dafür sind andere Branchen aufgenommen. „Ausnahmen gibt es auch für Taxis, für Fahrschulautos und für Quell- und Zielfahrten mit Reisebussen, die also zum Beispiel zum Weihnachtsmarkt in die Stuttgarter Innenstadt fahren oder von dort kommen“, sagt Hermann, „diese Ausnahmen gelten circa zwei Jahre.“

Zudem soll es Ausnahmen für besondere Härtefälle geben – „etwa für Dialysepatienten, für Schichtarbeiter, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, und im Einzelfall kann noch entschieden werden, etwa zugunsten von Gewerbetreibenden, für die der Kauf eines anderen Fahrzeugs existenzgefährdend wäre“, sagt Hermann. Fazit des Ministers: „Würden wir allen Forderungen nachgeben, hätten wir keine Wirkung mehr. Aber wir versuchen, an alles zu denken“.

Ob das so ist, wird die öffentliche Anhörung zeigen: Nach der Vorstellung am Samstag, 6. Mai, im Stuttgarter Rathaus, liegt der Luftreinhalteplan in der Zeit von 8. Mai bis 8. Juli aus – und dann können sich Betroffene und Verbände äußern.