Das Regierungspräsidum kann den Termin für den Luftreinhalteplan Ende August nicht mehr einhalten. Der Grund ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Stuttgart. - Der neue Luftreinhalteplan für Stuttgart mit den geplanten zeitweisen und streckenbezogenen Fahrverboten wird nicht wie vorgesehen nächste Woche am 31. August in Kraft treten. „Wir können keinen Zeitplan für einen neuen Entwurf nennen“, sagt Katja Lumpp, Sprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP). Die Maßnahmen aus dem Plan sollten ab 2018 angewandt werden.

 

Die Behörde hatte Klägern des Feinstaub-Brennpunktes am Neckartor im April 2016 in einem Vergleich am Verwaltungsgericht verbindlich zugesagt, den alten Plan bis Ende August 2017 fortzuschreiben. Dabei sollte aufgenommen werden, dass bei anhaltenden Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid ab Januar 2018 an Tagen mit Feinstaubalarm die Verkehrsmenge am Neckartor um 20 Prozent reduziert wird.

Neuer Plan kann Monate dauern

Grund für die Absage des RP ist, dass das Verwaltungsgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf ein ganzjähriges und stadtweises Diesel-Fahrverbot entsprechen wird. Das Gericht will Anfang September das schriftliche Urteil vorlegen. „Wenn die Urteilsbegründung vorliegt, muss der Entwurf überarbeitet werden“, so Lumpp. Es sei möglich, dass der Plan dann neu ausgelegt werden müsse, damit die Öffentlichkeit dazu Stellung beziehen könne. Das kann Monate dauern.

In jedem Fall werden zwei Maßnahmen, die das RP im Plan stehen hat, so nicht kommen können. Die Maßnahme M2b mit temporären und räumlich begrenzten Diesel-Fahrverboten ist aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums rechtlich nicht zulässig. Und auch die den Neckartor-Klägern zugesagte Maßnahme M2c mit der Verkehrsminderung sei rechtlich unzulässig. Sie verstoße gegen das Verschlechterungsverbot, weil durch den Ausweichverkehr die Schadstoffbelastung an anderer Stelle steige, sagt Lumpp.

Wo bleibt politische Entscheidung?

Das RP erwarte zu den möglichen Rechtsmitteln gegen das Urteil – Berufung oder Sprungrevision – „auch noch eine politische Aussage“, so Lumpp. Die Landesregierung solle sich äußern. Der Ministerrat kommt am 12. September zusammen, die Tagesordnung steht noch nicht.

Die Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat deutlich gemacht, dass sie Fahrverbote nicht will. Kretschmann selbst hat aber auch erklärt, dass das freiwillige Nachrüstungsangebot der Industrie für Diesel nicht reiche, um das Stickoxidproblem zu lösen.