Umweltschützer kritisieren Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Die SPD im Gemeinderat weist auf einen erstaunlichen Wechsel der Argumente im Regierungspräsidum hin.

Stuttgart - Das Klima- und Umweltbündnis Stuttgart, ein Zusammenschluss zahlreicher Umweltgruppen und Initiativen, warnt vor der aus ihrer Sicht unzureichenden Wirkung einer Software-Nachrüstung von Dieselmotoren auf die Schadstoffbelastung in der Landeshauptstadt.

 

Update bringt zu wenig

Die von Autoherstellern behauptete und von OB Fritz Kuhn (Grüne) nach einem Treffen von Kommunalvertretern mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) genannte Reduzierung des Stickoxidausstoßes von 30 Prozent sei bisher in keiner Studie belegt worden, so das Bündnis. Wenn Kuhn, wie nach dem Treffen mit Merkel geschehen, den Wert wiederhole, mache er sich „gemeinsam mit der Autoindustrie der Täuschung der Öffentlichkeit schuldig“, so das Bündnis in einer Stellungnahme. Mit dem Update könne die Stickstoffdioxidbelastung laut einer Studie des Umweltbundesamtes um nur drei, im besten Fall, bei der Umrüstung aller betroffenen Autos, um bis zu sieben Prozent reduziert werden. Diese Zahl sei bereits im Prozess um Fahrverbote Ende Juli genannt worden. Die unzureichende Wirkung der Nachrüstung sei also bekannt. Der Stickoxidwert lag am Neckartor 2016 im Jahresmittel bei 82 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, erlaubt sind 40 Mikrogramm. Für 2017 zeichnet sich kaum Besserung ab. Kuhn sei über die Sachlage informiert und nehme „billigend in Kauf, dass die Bevölkerung mindestens bis 2020 vergiftet wird“. Erst dann soll nach dem Entwurf des Luftreinhalteplans die von der Bundesregierung weiterhin abgelehnte Blaue Plakette, die zu Fahrverboten führen würde, greifen.

Die SPD im Gemeinderat zeigt sich äußerst befremdet über die Argumentation des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP), die geplanten Verkehrsverbote könnten nicht verhängt werden, weil es dann an anderen Orten zu höheren Stickoxidwerten und Grenzwertüberschreitungen komme. Es gelte das Verschlechterungsverbot. Bei den Beratungen zum Luftreinhalteplan und der offiziellen Anhörung habe die SPD darauf hingewiesen, sagt Fraktionschef Martin Körner. Das RP habe damals ganz anders geantwortet, nämlich, dass die geplanten Verkehrsverbote nicht rechtswidrig seien. „Was gilt denn nun?“, fragt Körner.

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