Der Hauptangeklagte im Fall Niklas bestreitet die Beteiligung an der tödlicher Attacke gegen den 17-Jährigen. Der zweite Angeklagte schweigt.

Bonn - Im Strafverfahren um die tödliche Prügelattacke auf den 17-jährigen Niklas in Bonn zeichnet sich ein schwieriger Indizienprozess ab: Am ersten Verhandlungstag stritt der Hauptangeklagte am Freitag vor dem Bonner Landgericht jede Tatbeteiligung ab. Der zweite Angeklagte schwieg zu dem Vorwurf, an der für Niklas tödlichen Schlägerei vor gut acht Monaten beteiligt gewesen zu sein.

 

Der Tod des Schülers aus Bad Breisig hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. In dem Bonner Verfahren angeklagt sind zwei 21-jährige Männer. Laut der vom Bonner Staatsanwalt Florian Geßler verlesenen Anklageschrift soll der zur Tatzeit 20-jährige Hauptangeklagte Walid S. dem 17-Jährigen am frühen Morgen des 7. Mais 2016 einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzt haben, an dessen Folgen Niklas wenige Tage später im Krankenhaus starb. Laut Anklage sollen Blutgefäße im Gehirn von Niklas vorgeschädigt gewesen sein - deswegen lautet die Anklage gegen S. nicht auf Totschlag, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Hauptangeklagter weist alle Vorwürfe von sich

Der zweite Angeklagte Roman W. soll ebenfalls an der brutalen Attacke auf Niklas und dessen Begleiter nach einem Konzertbesuch beteiligt gewesen sein - er soll einer Begleiterin von Niklas mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben.

Zum Prozessauftakt verlasen die Verteidiger kurze Erklärungen ihrer Mandanten. Darin wies der im italienischen Piacenza geborene S. alle Vorwürfe von sich: „Er ist weder in die Tathandlungen mit eingebunden gewesen, noch war er am Tatort“, sagte sein Verteidiger Martin Kretschmer. Sein Mandant habe sich nicht am Ort der folgenschweren Schlägerei an einem Rondell in Bad Godesberg, sondern im benachbarten Kurpark des Bonner Stadtteils aufgehalten. Den Kurpark habe er lediglich für einen Einkauf an einer Tankstelle vorübergehend verlassen, sagte der Verteidiger.

Der zweite Angeklagte Roman W. machte zu dem mutmaßlichen Tatgeschehen im Fall Niklas keine Angaben. Der 21-Jährige äußerte sich über seinen Anwalt Peter Krieger lediglich zu einem weiteren Körperverletzungsdelikt, das ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt. Dabei soll W. im vergangenen September einen Zeugen zusammengeschlagen haben, der ihn zuvor im Zusammenhang mit der tödlichen Schlägerei im Fall Niklas belastet hatte.

Mutter von Niklas ist Nebenklägerin

Der in Bonn geborene W. gab über seinen Anwalt an, er bereue die Schläge gegen den Zeugen. Im übrigen werde er „von nun an in der Hauptverhandlung schweigen“.

Bei einem Schuldspruch drohen beiden Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen. Auf die Spur der mtmaßlichen Täter waren die Ermittler durch Zeugenaussagen gekommen. Zudem fand die Polizei Blutspuren von Niklas an einer Jacke, die S. in der Tatnacht getragen haben soll. Dazu sagte der Verteidiger des zur Tatzeit 20-Jährigen, sein Mandant sei nicht der Eigentümer dieser Jacke. Er habe sie vielmehr erst nach der Tat von einem anderen Zeugen bekommen.

Die Mutter von Niklas ist in dem Bonner Verfahren als Nebenklägerin vertreten - sie wohnte der Verhandlung am Freitag bei. Für den Prozess beraumte die Bonner Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Volker Kunkel insgesamt weitere 16 Verhandlungstage an. Ein Urteil könnte am 31. März fallen.