Ihre Blütenträume sind rasch verwelkt: Vier junge Angeklagte müssen sich vor dem Landgericht wegen der Beschaffung von falschen 50-Euro-Scheinen über das Internet und Drogenbesitz verantworten.

Stuttgart - Ihre Blütenträume sind rasch verwelkt: Vier junge Angeklagte – drei Männer und eine Frau im Alter von 20 und 21 Jahren – müssen sich seit Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht wegen der Beschaffung und Verbreitung von Falschgeld und Drogenbesitz verantworten. Die Beschuldigten räumen die Taten ein und wollen sich im Lauf des Verfahrens ausführlich zur Sache äußern.

 

Einem 20-jährigen Computercrack aus Münsingen wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Frühjahr über das Internet insgesamt 155 falsche 50-Euro-Geldscheine zum Stückpreis von 10 Euro gekauft zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern. Einen Teil der Blüten habe er zwischen März und Mai an drei Mitangeklagte aus einer Stuttgarter Wohngemeinschaft veräußert. Für die Abnahme von 30 Scheinen verlangte er 18 Euro pro Blüte. Bei der zweiten Charge über 62 Scheine gab es je Blüte einen Mengenrabatt von drei Euro.

Wildwasserfahrten mit Falschgeld

Die Mitangeklagten sollen die falschen Fuffziger neben dem Kauf von Partydrogen unter anderem auch auf dem Stuttgarter Frühlingsfest zum Kartenkauf für Wildwasserfahrten und zum Einkauf in Geschäften benutzt haben. Dabei hätten sie es darauf abgesehen, so die Anklage, echtes Wechselgeld zu erhalten. Die von den Tätern untergejubelten Blüten seien erst entdeckt worden, als die Geschädigten ihre Tageseinnahmen bei ihren Geldinstituten einzahlen wollten.

In einer Bäckerei wurde der falsche Fuffziger Anfang Mai allerdings bemerkt – wenig später kam die Polizei dem direkten Quartett auf die Spur – die drei männlichen Verdächtigen wanderten in Untersuchungshaft. Bei der Festnahme des Computercracks wurden zudem 82 Ecstasy-Tabletten in seinen Hosentaschen entdeckt und sichergestellt.

Briefträger überbringt die Blüten

Diese habe der 20-Jährige gewinnbringend verkaufen wollen, so die Anklage. Außerdem habe er noch nach seiner Inhaftierung in der Jugendvollzugsanstalt Stuttgart eine 50-Euro-Blüte auf sein Gefangenenkonto einbezahlt, was erst später entdeckt wurde. In der Wohnung eines 21 Jahre alten Mitangeklagten stellte die Polizei 226 Gramm Marihuana-Blüten und 76 Ecstasy-Tabletten sicher.

An diesen Bekannten, den er von Partys kenne, habe er auch Falschgeld verkauft, so der geständige Beschaffer. An die Blüten sei er über ein Forum im Darknet, im „dunklen Internet“ gekommen. Um die heiße Ware zu finanzieren, habe er sogenannte Bitcoins – eine Internet-Währung – beschafft. Wenig später seien die Blüten in einem Din-A-5-Briefumschlag bei ihm in Münsingen angekommen. „Ich wollte damit beim Kauf von Gras, Speed und Ecstasy billiger davonkommen“, erklärte er vor Gericht. Die Einzahlung von Falschgeld im Gefängnis sei keine Absicht, sondern ein Versehen gewesen. Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt.