Zwei junge Männer sind wegen Geldfälschung und Betrug zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Wären die beiden Angeklagten etwas jünger, stünden sie vor dem Jugendschöffengericht.“ Das hat die Verteidigerin eines der beiden jungen Männer gesagt, die sich am Montag vor dem Waiblinger Schöffengericht verantworten mussten. Da sie jedoch 22 und 23 Jahre alt sind, wurden sie nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, obwohl ihre Taten von einem „jugendtypischen Verhalten“ geprägt seien, wie es die Rechtsanwältin treffend in ihrem Plädoyer formulierte.

 

Das Falschgeld wurde sehr schnell erkannt

Denn das Vorhaben der zwei Männer hatte kaum Aussicht auf nachhaltigen Erfolg. Einer der beiden verhökerte seine Armbanduhr – ein Rolex-Imitat – an einen Interessenten, der ihm dafür 56 falsche 50-Euro-Scheine aushändigte. Mit diesen wollten die beiden Freunde über Ebay hochwertige Smartphones bezahlen, um sie dann weiter zu verkaufen. In drei Fällen ist den beiden das auch gelungen, jedoch fielen sie dabei so schnell auf, dass nach etwas mehr als einer Woche Schluss war mit den krummen Geschäften. Ihre „Kunden“ bemerkten bereits kurz nach der Geldübergabe, dass sie Blüten erhalten hatten und wandten sich an die Polizei.

Beim ersten Deal wurden die beiden zudem selbst mit Plagiaten bedacht. Ein Smartphone im Wert von 700 Euro verkauften sie für 200 Euro und je ein Paar hochwertiger Sportschuhe. Jene waren jedoch ein „Fake“, wie die Staatsanwältin ausführte. Diese forderte Haftstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten. Geldfälschung ist ein Verbrechen, wird also mit Haftstrafen nicht unter einem Jahr geahndet. In Kombination mit Betrug, wie in diesem Fall, drohten drakonische Strafen.

„Meinem Mandanten ist erst in der Untersuchungshaft klar geworden, was er angerichtet hat. Er sitzt hier und hat Angst, wie es mit ihm weitergeht“, sagte die Verteidigerin des 22-Jährigen. Wie sein Komplize hatte auch er die Taten zugegeben, allerdings später als der 23-Jährige. Wo elf falsche 50er geblieben sind, die noch übrig gewesen sein mussten, wollten beide nicht wissen. Jeder behauptete, der andere habe das Falschgeld aufbewahrt. Der 23-Jährige hatte darüber hinaus ohne das Wissen des anderen zwei Blüten an einer Tankstelle in Backnang gewechselt. Da die Kassiererin eingeweiht war, droht auch ihr eine Strafe.

Berufung durch die Staatsanwaltschaft droht

Das Gericht verurteilte die beiden dann doch zu Bewährungsstrafen – zu zwei Jahren, beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten. Ausschlaggebend war, dass sie das ergaunerte Geld zurückgezahlt hatten und eine positive Sozialprognose haben. Haftstrafen hätten in diesem Fall eine „entsozialisierende Wirkung“, so der Richter. Dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gehe, stehe aber durchaus im Raum.