Nach dem vorläufigen Ergebnis der Untersuchungen der Gewalttat in Köngen sei „davon auszugehen, dass beide Kinder infolge von Stichverletzungen gestorben sind“. Die Obduktion war am Dienstag vorgenommen worden.

Köngen - Die Obduktion der beiden sieben und zehn Jahre alten Mädchen, die am Sonntag in der Wohnung ihrer Eltern in Köngen (Kreis Esslingen) tot aufgefunden worden sind, hat die ersten Vermutungen der Polizei bestätigt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Untersuchungen sei „davon auszugehen, dass beide Kinder infolge von Stichverletzungen gestorben sind“, heißt es im Bericht der Polizeidirektion Reutlingen. Die Obduktion war am Dienstag auf Anordnung des Amtsgerichts Stuttgart vorgenommen worden.

 

Mutter sitzt in Untersuchungshaft

Zum Tatverlauf selber kann und will sich die Polizei weiter nicht äußern. Die 41 Jahre alte Frau sitzt seit Montag in Untersuchungshaft. Sie wird dringend verdächtigt, ihre beiden Töchter am Sonntagmittag umgebracht zu haben. Bei den Vernehmungen räumte die Frau ein, auf die Kinder eingestochen zu haben, so die Polizei. Danach habe sie sich eine Schnittverletzung zugefügt, um Suizid zu begehen.

Die Frau war, nachdem sie am Sonntag gegen 14.30 Uhr selber einen Notruf abgesetzt und sich zu einer Nachbarin begeben hatte, auf deren Grundstück mit einer blutenden, aber nicht lebensbedrohlichen Verletzung am Arm angetroffen worden. Im Haus entdeckten die Helfer dann die beiden leblosen Kinder. Das Messer, mit dem die Tat offenbar begangen worden ist, wurde am Tatort sichergestellt.

Keine konkreten Angaben zum Motiv

Zum konkreten Motiv, warum die Mutter ihre Kinder getötet hat, will sich die Polizei nicht äußern. Bei der Vernehmung vor dem Haftrichter habe die Frau als Grund für ihr Handeln „private Probleme“ angeführt, heißt es eher knapp in der Mitteilung der Polizei. Diese Aussage müsse, erklärt deren Pressesprecherin Andrea Kopp, als Information für die Öffentlichkeit reichen: „Wir fühlen uns den Opfern gegenüber verpflichtet.“

Im Vordergrund stehe das Bemühen, die Beweisaufnahme so zu führen, dass alle Erkenntnisse vor Gericht verwertbar sind. Es müsse „einfach nicht alles Private vorher in der Zeitung stehen“, so die Sprecherin.