Er zahlte Hungerlöhne und wer nicht spurte, wurde erpresst und im Büro eingeschlossen. Jetzt hat das Konstanzer Landgericht den Franchise-Nehmer einer beliebten Sandwich-Kette zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Welche Schuld trägt die Fastfood-Kette?

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Konstanz/Villingen-Schwenningen - Fünf Jahre lang hat der Franchisenehmer einer großen Sandwichkette im Schwarzwald systematisch seine Mitarbeiter ausgebeutet. Jetzt ist der 47-jährige Mann von der Schwurgerichtskammer des Konstanzer Landgerichts zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Seine Frau, die ihn als Lohnbuchhalterin unterstützte, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Hinzu kommen erhebliche Geldauflagen. 90 000 Euro soll das Ehepaar an verschiedene karitative Einrichtungen zahlen.

 

Die Urteilsverkündung dauerte am Ende nicht viel länger als die Zubereitung eines Sandwiches. Zuvor war mehr als drei Monate lang verhandelt worden. Das Gericht hatte ehemalige Angestellte im Dutzend vorgeladen, der Staatsanwalt hatte mehr als 70 Leitz-Ordner an Prozessmaterial vorgelegt, für März waren bereits weitere Prozesstage geplant. Aber dann gab es doch noch einen sogenannten Deal, eine Verständigung hinter verschlossenen Türen. „Ich denke, die Bewährungsstrafen sind insgesamt sachgerecht“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht habe dabei auch die lange Verfahrensdauer berücksichtigt. Das Konstanzer Landgericht hatte zunächst versucht, den Fall an die Wirtschaftsstrafkammer in Mannheim zu überweisen. Doch die Akten kamen wieder zurück. So vergingen fünf Jahre, ehe die Hauptverhandlung angesetzt wurde. Für die Angeklagten bedeute dies eine lange Zeit der Ungewissheit, sagte der Richter.

Den ersten Monat bekommt der Chef geschenkt

Von dem Schreckensregiment, das in den Filialen des 47-Jährigen herrschte, hatte unter anderem sein ehemaliger angestellter Geschäftsführer berichtet. Wer dort angestellt werden wollte, musste erst einmal vier Wochen zur Probe und ohne Lohn arbeiten. Manchmal sei diese Frist sogar verlängert worden. Lohnend war das nicht. Der Staatsanwalt sprach von Stundenlöhnen von 4,41 Euro und weniger. Wer sich etwas zuschulden kommen ließ, wurde sofort bestraft. So seien einer Auszubildenden 30 Euro vom Lohn abgezogen worden, weil ihr Cookies verbrannt waren. Dass die Zeitschaltuhr im Ofen nicht funktionierte, war dabei unerheblich. Schon bei Vertragsabschluss hätten viele blanko Schuldeingeständnisse unterschrieben, mit denen sie später unter Druck gesetzt worden seien, erklärte der ehemalige Geschäftsführer. Der 35-Jährige saß selbst auf der Anklagebank und erhielt als Mittäter eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Um Unterschriften unter Gehaltsverzichtserklärungen zu erpressen, wurden Mitarbeiter mitunter auch im Büro eingesperrt und nicht hinaus gelassen. 17 Fälle von Erpressung und 51 Fälle von Lohndumping listete das Gericht in seinem Urteil auf. Bei der Anklageerhebung hatte die Zahl der Taten aber noch bei mehr als 400 gelegen. Damals hatte der Staatsanwalt errechnet, dass sich das Paar auf Kosten seiner Mitarbeiter um 250 000 Euro bereichert habe. Eine Bewährungsstrafe für den Hauptangeklagten hatte der Staatsanwalt daher zunächst ausgeschlossen. „Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei einem Deal die Zahl der Taten heruntergeschraubt wird“, sagte der Richter.

Mit den Mitarbeitern konnte man es ja machen, sagt der Richter

Gleichwohl erkenne das Gericht in den verbliebenen Taten ein System, das auf Ausbeutung basiert habe. „Vermutlich hat der Angeklagte selbst Druck von oben bekommen“, sagte der Richter. „Die Opfer waren schnell ausgeguckt: die Mitarbeiter. Mit denen konnte man es machen.“ In seinen Filialen in Rottweil, Villingen und Bad Dürrheim beschäftigte der Mann auffällig viele unerfahrene Kräfte, Langzeitarbeitslose und psychisch angeschlagene Menschen.

Das Hauptproblem sei das Franchise-System, sagte der Staatsanwalt. Die international tätige Sandwich-Kette, unter deren Signet die Filialen des Mannes bis 2011 betrieben wurden, hatte sich schon zu Beginn des Verfahrens nicht äußern wollen. Die ehemaligen Mitarbeiter haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche einzuklagen. Dafür hat das Gericht 25 000 Euro aus dem Vermögen des Paares für drei Jahre gepfändet. Dass Forderungen kommen, erwartet das Gericht allerdings nicht. Bei der Gewerkschaft weiß man nicht einmal von dem Fall. „Es hat sich niemand an uns gewandt“, hieß es beim DGB-Rechtsschutz.