Im Januar stürzte eine 32-Jährige von einem Fastnachtswagen, wurde von einem Rad überrollt und verletzte sich dabei tödlich. Der gerade erst begonnene Prozess um den Vorfall muss nun neu verhandelt werden.

Balingen - Der Prozess wegen eines tödlichen Unfalls mit einem Fastnachtswagen am Amtsgericht Balingen (Zollernalbkreis) muss neu verhandelt werden. Das teilte das Gericht auf Anfrage mit. Die Direktorin des Amtsgerichtes hat demnach dem Befangenheitsantrag gegen die Richterin in diesem Fall stattgegeben. Zuvor hatte der „Schwarzwälder Bote“ darüber berichtet. Die angesetzten Verhandlungstermine am 16. und 23. November wurden abgesagt. Wann eine neue Hauptverhandlung stattfindet, ist nach Angaben der künftig zuständigen Richterin noch unklar.

 

Angeklagt sind zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung. Es handelt sich um Fahrer und Halter des Gespanns, mit dem der tödliche Unfall im Januar 2016 nach einem Fastnachtsumzug in Geislingen (Zollernalbkreis) passierte. Eine 32-Jährige stürzte damals von dem zum Schiff umgebauten Wagen, wurde von einem Rad überrollt und verletzte sich dabei tödlich. Nach Polizeiangaben hatte sich ein Teil der Wagenverkleidung gelöst, wodurch die Frau den Halt verlor. Den Männern droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Zum Auftakt der Verhandlung am 9. November hatte der Verteidiger des Fahrers einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. Ihr wird vorgeworfen, sich vorab in einem Zeitungsartikel zur Schuldfrage geäußert zu haben. Die Richterin wies den Vorwurf zurück. Sie sagte, sie sei falsch zitiert worden.