Angesichts extrem hoher Feinstaubwerte im Januar hatten zwei Anwohner des Neckartors Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten und den Oberbürgermeister gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat nun entschieden: Sie nimmt keine Ermittlungen auf.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird keine Ermittlungen gegen Regierungspräsident Wolfgang Reimer und Oberbürgermeister Fritz Kuhn (beide Grüne) wegen der hohen Feinstaubbelastung am Neckartor beginnen. Eine entsprechende Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und unterlassener Hilfeleistung, die Anfang Januar von zwei Anwohnern eingereicht worden war, werde nicht weiterverfolgt, erklärte Jan Holzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. „Es gibt keinen Anfangsverdacht“, sagte er, „wir haben deshalb kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

 

Die vor einigen Wochen eingelegte Beschwerde eines Anzeigeerstatters gegen diese sogenannte Nichteinleitungsverfügung, die bereits Ende Januar ergangen war, wurde Mitte März von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zurückgewiesen, wie der Sprecher der Behörde, Jan Dietzel, dieser Zeitung bestätigte.

Hohe Werte – und eine Anzeige

Rückblende: Anfang Januar waren die Feinstaubwerte am Neckartor auf ungewöhnlich hohe Tageswerte von mehr als 100 Mikrogramm pro Kubikmeter gestiegen. Erlaubt sind gemäß Europäischer Union 50 Mikrogramm. „Die Schadstoffwerte in ganz Stuttgart haben eine Dimension erreicht, die von Experten als besorgniserregend bezeichnet wird, ohne dass die Angezeigten geeignete Maßnahmen ergreifen“, begründete Peter Erben von der Bürgerinitiative Neckartor. Es bestehe der Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge und der unterlassenen Hilfeleistung. Statt auf den nicht erfolgreichen Feinstaubalarm mit freiwilligen Maßnahmen zu setzen, hätten Kuhn und Reimer Fahrverbote aussprechen müssen, argumentierte Erben. Dazu seien sie laut Straßenverkehrsordnung auch ermächtigt.

Staatsanwaltschaft: Tatbestände nicht erfüllt

Die Staatsanwaltschaft sieht aber die von den Anwohnern erhobenen Vorwürfe der Körperverletzung mit Todesfolge und der unterlassenen Hilfeleistung als Tatbestände nicht als erfüllt an. Auch wenn Grenzwerte überschritten würden und es statistische Erhebungen zu Todesfällen wegen schlechter Luft gebe, fehle der kausale Zusammenhang, dass die hohe Feinstaubbelastung am Neckartor einen Menschen konkret geschädigt habe. Auch unterlassene Hilfeleistung liege nicht vor, da kein plötzlicher Unglücksfall passiert sei. Und den Straftatbestand der Luftverunreinigung oder der Beihilfe dazu, verneinte die Staatsanwaltschaft ebenfalls.

Das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart wollten die Einstellung des Verfahrens gegen den Präsidenten und den Oberbürgermeister nicht kommentieren, die Kläger waren für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen. Die Feinstaubbelastung am Neckartor liegt seit Samstag bei Werten um zehn Mikrogramm.