Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg setzt zur Luftreinhaltung weiterhin auf die Einführung der blauen Plakette. Sie müsse rasch eingeführt werden.

Stuttgart - In ihrem Kampf um bessere Luft will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen aus ihrer Sicht einfach umsetzbaren Vorschlag machen. Ihre Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans und die schnelle Einhaltung der Grenzwerte könnte 2016 verhandelt werden. Die DUH schlägt das Fahrverbotsschild 251 und den Zusatz „Nur für Diesel“ vor. Die rechtliche Basis für Verkehrsbeschränkungen sei „komplexer, als es der plakative Vorschlag der DUH nahe legt“, so das von Winfried Hermann (Grüne) geführte Verkehrsministerium.

 

Ein Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge halte man für falsch, weil der gesamte Liefer- und Busverkehr betroffen sei. Das Ministerium verfolge weiter ein „ausgewogenes Konzept“ mit blauer Plakette. Diese sollten Benziner ab Euro 3 und Diesel ab Euro 6 erhalten. Die Plakette ist vom Bundes-Umweltministerium auf Eis gelegt worden. Bundes-Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gegenüber dem Land erklärt, für ein Fahrverbot brauche dieses keine blaue Plakette. Die Landesregierung habe „den Zusammenhang von Plaketten, Fahrerlaubnissen und Schadstoffemissionen öffentlich falsch dargestellt“.

Damit die Bürger und Unternehmen „schnell Rechtssicherheit bekommen, muss die Plakette rasch eingeführt werden“, sagt ein Sprecher von Hermann. Fahrverbote in Stuttgart würden aber erst erfolgen, wenn 80 Prozent der Autos die blaue Plakette erhalten könnten, was 2019 der Fall sei. Damit könnten die Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub 2020 eingehalten werden.