Die Stuttgarter Netz AG, die Teile der oberirdischen Gleisanlagen in der Innenstadt auch nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 betreiben will, warnt mit Blick auf die Fahrverbote für Diesel-Autos vor einem Abbau der Gleise in der City. Sie ruft die Politik zum Handeln auf.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Der Privatbahnzusammenschluss Stuttgarter Netz AG (SNAG) mahnt mit Blick auf die beschlossenen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge den Erhalt der oberirdischer Gleisanlagen im Talkessel an. „Die Politik darf sich von den Interessen der Bevölkerung nicht noch weiter entfernen, wenn sie den Titel ,Staubhauptstadt Deutschlands’ endlich abgeben will. Und das kann nur mit einem oberirdischen Hauptbahnhof und seinen Gleiskapazitäten gelingen“, erklärt Rainer Bohnet. Das Vorstandsmitglied der SNAG nennt die Ausgangslage in Stuttgart „grotesk“. Zum einen würden Engpässe für den Nahverkehr auf der Schiene beklagt, zum anderen werde nun auch der Autoverkehr eingeschränkt. Das Verhalten der Stadt sei „irrational, da es politische Konsequenzen geradezu provoziert.“ Die Stadt habe sich auf die Seite des Eisenbahn-Bundesamtes geschlagen, „obwohl sie ein vitales Interesse am Erhalt des oberirdischen Hauptbahnhofs haben müsste“, sagt Bohnet.

 

Bundesverwaltungsgericht entscheidet erst 2018

Die „Stuttgarter Netz AG“ versucht vor Gericht der Deutschen Bahn ein Stilllegungsverfahren aufzuerlegen, ehe diese nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 die oberirdischen Gleisanlagen abbaut. Im Zuge eines solchen Verfahren kann die SNAG ihr Interesse am Weiterbetrieb der Infrastruktur erklären. Sie klagt in diesem Fall gegen das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), das das Stilllegungsverfahren anordnen könnte. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart scheiterten die Privatbahner 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will sich der Sache 2018 annehmen.