Kampf gegen den Feinstaub: Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn lässt prüfen, wie sich das Silvesterfeuerwerk auf die Luft ausgewirkt hat – und ob ein Verbot denkbar wäre.

Architektur/Bauen/Wohnen: Andrea Jenewein (anj)

Stuttgart - Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) schließt wegen der Feinstaubproblematik nicht aus, privates Silvesterfeuerwerk in der Landeshauptstadt zu verbieten.

 

„Die Verwaltung überprüft, welche Konsequenzen aus der Explosion der Feinstaubwerte in der Silvesternacht gezogen werden können“, sagte er. Ob ein Verbot überhaupt durchzusetzen sei, werde ebenfalls untersucht. An die Stelle der unkontrollierten Böllerei könne ein städtisches Feuerwerk treten. In der ersten Jahreshälfte werde entschieden, wie das neue Jahr 2018 begrüßt werde.

Der Tagesmittelwert bei Feinstaub hatte am 1. Januar am besonders belasteten Neckartor bei 172 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gelegen. Erlaubt sind nur bis zu 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft am Tag.

Die Überlegung, das Feuerwerk zu verbieten, sei nur eine Maßnahme von vielen, die in Erwägung gezogen würden, um die zu hohen Feinstaubwerte in den Griff zu bekommen, sagt der Sprecher des Oberbürgermeisters, Andreas Scharf, am Sonntag auf Anfrage. „Wir überlegen bezüglich des Feuerwerks schlicht: Soll man was machen – und was kann man machen?“ Geprüft würden auch Maßnahmen zur Eindämmung der Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr.

Auch in dieser Woche gilt in Stuttgart wieder Feinstaubalarm – der erste im neuen Jahr. Beginn für den Autoverkehr ist an diesem Montag um Mitternacht. Bereits seit Sonntag, 18 Uhr, gilt die Aufforderung, keine Komfortkamine, die nur der Gemütlichkeit dienen, mehr zu befeuern.

Ende des Alarms bleibt offen

Das Ende des Feinstaubalarms ist offen. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst Dienst (DWD) für mindestens Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. An diesen Tagen kann die Konzentration von Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark ansteigen.

Bisher setzt Kuhn nicht auf Fahrverbote, sondern auf die Einsicht der Bürger: Die Autofahrer sind dazu aufgerufen, bei Feinstaubalarm freiwillig auf das Auto zu verzichten. Werden die Grenzwerte weiterhin überschritten, kann es zu Fahrverboten kommen.

Im Kampf gegen Feinstaub sei Stuttgart laut Oberbürgermeister Kuhn schon ein Stück des Weges vorangekommen. Im vergangenen Jahr wurde an 59 Tagen der EU-Grenzwert überschritten. Im Jahr zuvor waren es noch 72 Tage. Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Messstelle am Neckartor.

Ob Silvester 2017 auch ein Tag werden wird, an dem der Messwert im Vergleich zum Vorjahr zumindest reduziert wird, bleibt abzuwarten. Im Verlauf des Frühsommers will man in Hinblick auf den Luftreinhalteplan Entscheidungen fällen, sagt Andreas Scharf.

In einigen Städten in der Region gibt es schon Feuerwerksverbote – allerdings aus einem anderen Grund. Seit der Gesetzgeber 2009 festgelegt hat, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist, gibt es in Tübingen, Bietigheim-Bissingen, Waiblingen, Schorndorf, Herrenberg oder Esslingen Sperrgebiete. Dort gibt es teils scharfe Kontrollen. Bei Missachtung des Feuerwerkverbots drohen zudem hohe Geldstrafen.