Das Land hat zugesagt, den Verkehr am Neckartor in Stuttgart bis 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das klappt nicht. Der Anwalt der Feinstaub-Kläger beantragt nun ein Zwangsgeld von 10 000 Euro.

Stuttgart - Dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) steht die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 000 Euro ins Haus. „Mehr ist leider nicht möglich“, sagt der Klägeranwalt Roland Kugler. Er vertritt zwei Privatpersonen, die in der Nähe des Feinstaub-Brennpunktes Neckartor wohnen. Kugler hatte in einem Prozess im April 2016 erreicht, dass das Land einem Vergleich zustimmte: Ab dem 1. Januar 2018 sollten am Neckartor an Tagen mit absehbarer Überschreitung der Grenzwerte 20 Prozent weniger Fahrzeuge rollen, wenn es auch 2017 Überschreitungen bei den Grenzwerten gab.

 

Die 20 Prozent weniger Autos am Neckartor wird es nicht geben

Die Überschreitungen sind 2017 bereits eingetreten, doch aus dem Vergleich wird nichts. Die 20 Prozent weniger Autos am Neckartor durch Verkehrsbeschränkungen, wie sie im Entwurf des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart stehen, wird es nicht geben. Der Verkehr werde verdrängt und schaffe an anderer Stelle höhere Werte mit Überschreitungen – das wäre ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot, daher werde man die Maßnahme so nicht ergreifen, hatte das RP am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt. Und den neuen Plan werde man auch nicht zum 31. August 2017 vorlegen, weil man auf das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf ein generelles Diesel-Fahrverbot warte.

Gesundheitsgefährdungen für die Stuttgarter

„Damit bricht das Land seine vor dem Gericht gegebene verbindliche Zusage“, sagt Kugler. Es werde zum 1. Januar 2018 gar keine wirksame Maßnahme zur Luftverbesserung geben. „Dies dürfte ein in der Landesgeschichte ziemlich einmaliger Fall des Wortbruchs einer Landesregierung sein“, so der Anwalt. Das Gericht habe im Verfahren der DUH genau das gleiche gesagt wie im April 2016. Nämlich, dass es nur noch Luftreinhaltepläne akzeptiere, die messbar wirksame Maßnahmen enthielten. Im neuen Plan stehe aber „keine einzige messbar wirksame Maßnahme drin“. Die Erkenntnis, dass nur eine Reduzierung der Verkehrsmenge Besserung bringe, sei nicht neu. „Mit diesem Taktieren werden weitere Gesundheitsgefährdungen der Stuttgarter Bevölkerung in Kauf genommen“, so der Anwalt, der lange für die Grünen im Gemeinderat saß. Inzwischen geht Kugler auf Distanz. Die Landesregierung „reiht sich mit ihrer Passivität in die Tradition der von Günther Oettinger damals geführten CDU-Landesregierung ein, die 2006 von den Feinstaubklägern mit einer Zwangsvollstreckung zum Erlass erster Maßnahmen zur Luftreinhaltung gezwungen werden musste“, sagt Kugler.