Am Neckartor soll die Sperrung weniger Straßen für Diesel schlechter Euro 6 nur 18 statt zugesagter 20 Prozent Verkehrsminderung erbringen. Die Feinstaubkläger fordern, den Plan nachzubessern.

Stuttgart - Der von der Landesregierung und dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegte Entwurf für den neuen Luftreinhalteplan missachtet aus Sicht des Klägeranwalts den vom Land im April 2016 mit zwei Feinstaubklägern geschlossenen Vergleich. Das Land hatte damals auf Druck des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugestanden, von 2018 an im Bereich der Messstelle Neckartor an Feinstaub-Alarmtagen für 20 Prozent weniger Autoverkehr zu sorgen. Die Einigung sollte für den Fall greifen, dass auch 2017 wieder die EU-Grenzwerte bei Feinstaub oder Stickstoffdioxid überschritten wären.

 

Bei Feinstaub ist das der Fall. Im Entwurf, so der Klägeranwalt Roland Kugler, finde sich aber keine 20-prozentige Reduzierung der Verkehrsmenge. Dort steht, es werde durch entsprechende Beschilderung von einer Reduktion „von ca. 18 % am Neckartor ausgegangen“. Das sei „konservativ gerechnet“. Durch die zusätzliche Aufnahme von der Landhausstraße von der Tal- bis zur Wangener Straße in die Sperrstrecken sei „von einer höheren Kfz-Verkehrsleistungsreduktion auszugehen, sodass von einer Erfüllung der Voraussetzung des gerichtlichen Vergleichs ausgegangen wird“.

Für Kugler sind diese Aussagen nicht nachvollziehbar, denn die Grundlagen und die Rechnung selbst fehlten. „Es gibt keinen Nachweis für die Behauptung“, so der Anwalt. Es sei außerdem kaum vorstellbar, dass ein Fahrverbot für Diesel unter der Schadstoffnorm Euro 6 effektiv überwacht werden könne. Das räume die Regierung verklausuliert auch ein. Es sei schleierhaft, wie die Polizei am Neckartor die Schadstoffklasse von Autos kontrollieren solle. Der neue Plan muss am 31. August fertig sein. Sollte es zu keiner Verbesserung kommen, will der Anwalt am 1. September die Zwangsvollstreckung gegen das Land einleiten.