Ein Mann quält ein Hündchen, Nachbarn haben Angst vor einem aggressiven Vierbeiner: Wir haben aktuelle Beispiele in Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Waldenbuch aufgegriffen.

Filder/Waldenbuch - In Bernhausen tritt ein Spaziergänger massiv auf ein Hündchen ein. In Stetten schaltet sich das Veterinäramt ein, weil eine Tierfreundin die Vernachlässigung eines Hundes meldet, und in Waldenbuch wird Anzeige gegen eine Familie erstattet, deren Hund sich immer wieder aggressiv gegenüber den Nachbarn verhält. Diese aktuellen Fälle zeigen: Das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund verläuft nicht immer einfach. „Die meisten Probleme und das Leid der Tiere entstehen durch Unkenntnis und Überforderung“, sagt Christian Marquardt, Leiter des Veterinäramts beim Landkreis Esslingen.

 

Die 31 Mitarbeiter der Abteilung sind häufig im Einsatz. „Im Schnitt geht jeden Tag eine Anzeige im Bereich des Tierschutzes bei uns ein“, berichtet Christian Marquardt. Auch das Schreiben einer Dame aus Stetten landete kürzlich auf seinem Schreibtisch. Sie hatte von einem Hund berichtet, der unter unzumutbaren Bedingungen an einer Kette gehalten werde. „Wir rücken dann so schnell wie möglich aus und prüfen innerhalb der nächsten Tage die Verhältnisse vor Ort“, sagt der Amtsleiter. Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung.

Geldbußen bis zu 5000 Euro sind möglich

Bei ihrem unangemeldeten Besuch in Stetten kamen die Experten zu dem Ergebnis: Der Hundehalter muss seinem Tier eine Laufleine mit ausreichend Bewegungsfreiheit bieten. Marquardt und sein Team bleiben wachsam. „Wenn unsere Forderungen nicht umgesetzt werden, haben wird die Befugnis, diese Maßnahmen kostenpflichtig anzuordnen. Wir setzen Fristen und können ein Zwangsgeld erheben. Verstöße gegen die Verordnung über das Halten von Hunden stellen zum Großteil Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden können“, sagt er.

In extremen Fällen ist auch eine Strafanzeige fällig. Dazu könnte der Vorfall in Bernhausen gehören. Am vergangenen Wochenende war die Polizei dort im Einsatz, weil ein Mann einen kleinen Hund mehrfach getreten, hochgehoben und wieder auf den Boden geworfen hatte. „Im Tierschutzgesetz ist klar definiert: Wer ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier tötet, ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder ihm länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt, kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe belegt werden“, sagt der Chef des Veterinäramts. Der rabiate Hundehalter hatte sich unerkannt vom Ort des Geschehens entfernt. „Wir gehen derzeit einem Hinweis aus der Bevölkerung nach“, heißt es seitens der Pressestelle des Polizeipräsidiums Reutlingen.

Letztes Mittel: Tierhalteverbot

Solche extremen Fälle sind Ausnahmen. „Wir leiten im Landkreis Esslingen in 40 bis 80 Fällen pro Jahr ein Verwaltungsverfahren bei Tierschutzverstößen ein“, sagt Marquardt. „In zehn bis 20 Fällen kommt es zu Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten. Fünf- bis zehnmal pro Jahr handelt es sich um eine Straftat.“ Als letztes Mittel gibt es das Tierhalteverbot. Aktuell sind 17 Personen im Kreis davon betroffen. Die Situation ist seit Jahren unverändert. „Wir sehen keine Tendenz nach oben. Die meisten Fälle sind mit einem freundlichen Hinweis erledigt“, sagt der Experte. Auf klassische Tierquäler träfen seine Mitarbeiter fast nie. Christian Marquardt stellt fest: „Meistens haben sich die Leute vor der Anschaffung des Tieres einfach zu wenig Gedanken gemacht und sind nicht ausreichend informiert.“

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Vierbeiner Menschen bedroht. Mit einem solchen Fall hat sich in den vergangenen Wochen das Waldenbucher Ordnungsamt beschäftigen müssen. Zum laufenden Verfahren will Amtsleiterin Katharina Jacob keine Angaben machen. Die Nachbarn der betroffenen Familie sind gesprächiger. „Der Hund hat bereits einen Maulkorb getragen. Trotzdem war er im Mai wieder auf der Straße unterwegs, hat meine Untermieterin zu Boden geworfen und verletzt“, berichtet der Anwohner, der daraufhin Anzeige bei der Polizei erstattet hat.

Kooperation mit der Polizei-Hundestaffel in Stuttgart

„Grundsätzlich ist es richtig, dass die geschädigten Personen bei der Polizei und dem Ordnungsamt anzeigen, wenn ein Hund auffällig wird“, bestätigt Katharina Jacob. Nur dann könne die Verwaltung aktiv werden. In Zusammenarbeit mit der Polizei-Hundestaffel aus Stuttgart werde dann geprüft, ob ein Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet werden müsse oder ein Wesenstest angeraten sei. Auch das Grundstück müsse entsprechend gesichert werden. „Wird gegen unsere Auflagen verstoßen, hat die Gemeinde die Möglichkeit, den Hund wegzunehmen. Dann übernimmt das Tierheim die Verantwortung dafür‘“, erklärt die Leiterin des Ordnungsamts in Waldenbuch. Das sei allerdings eine schwerwiegende Maßnahme, die gut abgewogen und begründet werden müsse. „Grundsätzlich sind wir dazu angehalten, das mildeste Mittel zu wählen“, erklärt Katharina Jacob. Im aktuellen Fall scheint das nicht ausgereicht zu haben. „Ich habe den Hund schon seit Tagen nicht mehr gesehen. Ich glaube, er ist weg“, sagt der Nachbar und atmet auf. „Ich habe mich wirklich bedroht gefühlt.“