Ein mit einer Sturmhaube maskierter 13-Jähriger treibt sich mit dem Wissen der Eltern mit sogenannten Anscheinswaffen in Bonlanden herum.

Filderstadt - Ein mit einer Sturmhaube maskierter und mit täuschend echt aussehenden Pistolen ausgestatteter 13-Jähriger hat am Dienstagnachmittag in Filderstadt-Bonlanden einen Polizeieinsatz ausgelöst. Der Junge ist laut der Polizei mit dem Wissen seiner Eltern derart in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten.

 

Wie das Polizeipräsidium in Reutlingen mitteilt, hatten Passanten kurz nach 16.30 Uhr gemeldet, dass ein bewaffneter Mann auf einem Feldweg von der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Richtung der B 27 unterwegs sei. Der vermeintliche Täter habe einen neongrünen Rucksack bei sich und trage eine Sturmhaube. Sofort seien mehrere Streifenwagen dorthin ausgerückt. Kurze Zeit später sei der Gesuchte in einem Wohngebiet in der Nähe entdeckt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei er noch immer vermummt gewesen und hätte eine schwarze Pistole in der Hand gehalten.

In Tarnkleidung unterwegs

Nachdem die Beamten den Maskierten angesprochen hätten, habe dieser offenbar den Ernst der Situation erkannt und sich mit den Worten „ich bin ein Kind“ die Sturmmaske vom Gesicht gezogen. Der 13-Jährige, der zudem Tarnkleidung und ein Holster für die Pistole trug, habe eine weitere sogenannte Anscheinswaffe im Rucksack mit sich geführt. Bei diesen Waffen handelt es sich um Attrappen, die aufgrund ihres echten Aussehens nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

Der Junge wurde anschließend zu seinen Eltern gebracht, die offenbar Kenntnis vom Treiben und der Kostümierung ihres Sohnes gehabt hätten. Ihnen und ihrem Filius sei noch einmal deutlich gemacht worden, wie gefährlich die Situation gewesen sei. Denn diese Pistolen seien aus der Ferne nicht von echten Waffen zu unterscheiden und verbreiteten bei Passanten Angst und Schrecken. Zudem könne es bei einem solchen Polizeieinsatz im äußersten Fall zu einem möglichen Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte kommen. Die Beamten hätten die Pistolen mit dem Einverständnis der Eltern sichergestellt. Sie sind laut einem Polizeisprecher wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden, da der 13-Jährige nicht strafmündig sei, sie aber von seinem Tun wussten.

Einige Einsätze wegen Anscheinswaffen

In der Vergangenheit kam es einige Male in der Region zu Einsätzen wegen solcher Anscheinswaffen. Zuletzt waren in Urbach (Rems-Murr-Kreis) Ende Juli 2016 zwei Jugendliche mit Sturmgewehrattrappen von der Polizei gestellt worden. Im Februar 2015 war in Untertürkheim ein 34-Jähriger von der Polizei angeschossen worden. Alles deutete darauf hin, dass der Mann mit einer solchen echt aussehenden Waffe drohte, um sich in Suizid-Absicht von den Beamten erschießen zu lassen. Einen Monat zuvor war ein Einsatz in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) glimpflich ausgegangen: Zwei Teenager hatten mit Soft-Air-Maschinenpistolen gespielt und sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

Geldbuße bis zu 10 000 Euro

Waffengesetz
Sogenannte Anscheinswaffen sind zwar frei käuflich, dürfen aber nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen den Paragrafen 42 a des Waffengesetzes und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro bestraft wird.

Ausnahmen
Es ist in Ausnahmen erlaubt, solche Waffen für Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder einem anerkannten Zweck zu verwenden.