Die Kriterien für Zuschüsse an die Vereine in Filderstadt sind selbst Gemeinderäten nicht immer klar. In der Zukunft sollen sie im Sinne von Verständlichkeit und Transparenz geändert werden.

Filderstadt - Mit insgesamt rund 25 900 Euro fördert die Stadt Filderstadt wieder Vereine in den fünf Stadtteilen. Dies hat der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss am Montagabend einstimmig beschlossen. Die Kriterien, nach denen das Geld vergeben wird, sind allerdings zwar für die Verwaltung, nicht in jedem Fall aber für die Räte und schon gar nicht für die begünstigten oder nicht begünstigten Vereine nachzuvollziehen. Deshalb, so seit Jahren der Wunsch, sollen die 2004 verabschiedeten Förderrichtlinien überarbeitet werden. „Wir machen vor der nächsten Förderrunde einen Vorschlag, wie wir weiter verfahren wollen. Das Thema muss vermutlich in den Gemeinderat. Bis dahin halten wir noch an den alten Richtlinien fest“, sagte Sozialbürgermeister Andreas Koch.

 

Förderung ist freiwillige Leistung

„Wir sehen die Förderung, eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt, gerne. Sie zeigt die Anerkennung für die Vereine und kommt wiederum den Bürgern zugute, die am Vereinsleben teilnehmen“, sagte Willy Stoll, Vorsitzender der Gemeinschaftsfraktion von CDU und FDP. Auch Robert Hertler (Freie Wähler) schloss sich dem uneingeschränkten Lob an: „Die 25 900 Euro sind ein kleiner Teil von dem, was es sonst noch für die Vereine gibt, darunter die Jugendförderung und die Räume, die zur Verfügung gestellt werden.“ Er gehe davon aus, dass die Verwaltung jeden Zuschussantrag geprüft habe: „Das Ergebnis wird schon stimmen.“

Lob, aber auch Kritik, kam von der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Catherine Kalarrytou: „Wir denken, dass wir mit den Richtlinien ein hervorragendes Instrument haben. Ich weiß nicht, ob andere Städte dies haben, um durch Förderung ihre Vereine wertzuschätzen.“ Allerdings seien die Grenzen der Förderung nicht immer klar: Man könne sich bei einer Spülmaschine gewiss darüber streiten, ob sie förderwürdig sei. „Warum wir aber Bommel für die Kostüme der Cheerleadergruppe im TSV Bernhausen bezuschussen, aber Gewichte und Bälle für die Frauengymnastik im TSV Plattenhardt nicht, das ist erklärungsbedürftig.“

Vereinsmitglieder müssen mehrheitlich in Filderstadt wohnen

„Man sollte schon kommunizieren, warum es bei Sportvereinen einen Zuschuss für Bommel gibt, aber keinen für Gewichte“, sagte Walter Bauer. Dem SPD-Fraktionsvorsitzenden erschloss sich auch nicht, warum die Sanierung der Fenster des Jugendraums beim TSV Bernhausen eine Finanzspritze erhält, die Alevitische Gemeinde Filderstadt für die Erneuerung von Fenstern und Türen aber kein Geld bekommt. Im Grundsatz jedoch vertraue seine Fraktion auf die richtige Prüfung durch die Verwaltung.

„Bei der Alevitischen Gemeinde werden die Fenster nicht bezuschusst, weil die meisten Mitglieder nicht in Filderstadt wohnen. Den Richtlinien gemäß müsste dies für eine Förderung der Fall sein“, antwortete Jens Theobaldt, Leiter des Amts für Familie, Schulen und Vereine. Bei den Bommeln handele es sich um eine Sonderausgabe zur Förderung des Jugendbereichs, die gefördert werden müsse. Das Cheerleaderkostüm werde dabei als Uniform gewertet. Handpratzen und Gewichte dagegen seien den Förderrichtlinien nach „tägliches Vereinsgerät“ wie die Fußbälle: „Das war für uns die Abgrenzung. Fußbälle haben wir auch nie gefördert“, erläuterte der Amtsleiter. Man werde alle Entscheidungen mit den Vereinen kommunizieren, damit sie transparent würden. „Wir haben bisher viele Ausnahmen gemacht, die dann irgendwann zur Regel wurden. Wir haben 250 Vereine in Filderstadt. Ich warne deshalb davor, bei der Förderung zu sehr in die Kleinteiligkeit zu gehen, sonst stoßen wir an unsere Grenzen“, sagte Andreas Koch.

Vereinsring fordert Modernisierung der Richtlinien

Vor der Sitzung des Ausschusses hatte Johannes Jauch, der Vorsitzende des Vereinsrings Plattenhardt, eine Anpassung der Förderrichtlinien an heutige Gegebenheiten angemahnt. Videoanlagen, Spülmaschinen, Technische Geräte wie Computer oder Musikanlagen oder andere Gebrauchsgegenstände dienten ebenfalls „der Verwirklichung des Vereinszwecks“.