Auch die neue Variante der Fildertrasse könnte die Bahn in Zugzwang bringen. Der Lärmschutz muss wohl verbessert werden. Das würde aber teurer werden.

Rems-Murr: Sascha Schmierer (sas)

Leinfelden-Echterdingen - Bei einer Planungsänderung für die Fildertrasse von Stuttgart 21 kommt auf die Bahn möglicherweise ein millionenschwerer Mehraufwand für den Lärmschutz zu. Denn beim jüngst vorgelegten Kompromissvorschlag, durch den Bau eines dritten Gleises im S-Bahnhof am Flughafen die befürchteten Verspätungen im Nahverkehr zu mildern, können die Projektplaner bei den Schallwerten nicht mehr unbedingt mit dem sogenannten Schienen-Bonus rechnen.

 

Die umstrittene Regelung räumt dem Verkehrskonzern bisher einen Abschlag von stattlichen fünf Dezibel ein, wenn es um die Aufrüstung bestehender Gleise geht. Für den Bau neuer Schienenwege gelten beim Lärmschutz weit schärfere Grenzwerte. Deshalb wurde schon beim Erörterungsverfahren für die ursprünglich vorgelegte Planung zum Airport-Anschluss der Gäubahn heftig diskutiert, ob der ICE-Verkehr auf den einst für die S-Bahn gebauten Gleisen als „erheblicher baulicher Eingriff“ zu bewerten ist – oder die für die Fernzüge nötige Aufweitung der Schienen um immerhin zehn Zentimeter als reine Nutzungsänderung durchgeht.

Stadt Leinfelden-Echterdingen will neues Schallgutachten

Mit dem beim Spitzengespräch in Berlin vereinbarten Vorschlag, den störungsanfälligen Mischverkehr auf der quer durch Leinfelden-Echterdingen laufenden Strecke durch das dritte Gleis am Flughafen-Terminal und den kreuzungsfreien Ausbau der Rohrer Kurve zu ent-zerren, liegt nun allerdings eine gänzlich veränderte Variante auf dem Tisch. Und: die Stadt Leinfelden-Echterdingen pocht darauf, dass der zusätzliche Zugverkehr durchs Stadtgebiet nicht zu zusätzlichen Belastungen ihrer Bürger führt. „Aus unserer Sicht muss es neben einem neuen Schallgutachten erhebliche Investitionen in den Lärmschutz geben“, kommentiert Oberbürgermeister Roland Klenk (CDU) die neu aufgerollte Trassenplanung. Aus Sicht der Stadt kann die Bahn das Projekt schon wegen des Baus der fürs dritte Gleis nötigen Weichen nicht länger als bloße Nutzungsänderung einstufen. Klenk: „Wir werden hellwach bleiben – und halten es für abwegig, dass die Bahn bei einer veränderten Planung noch mit dem Schienen-Bonus kalkulieren darf.“

In die Karten spielen könnte der Stadt, dass die Projektplaner die Fildertrasse auch planungsrechtlich abkoppeln wollen. Schon beim Erörterungstermin hatte das Rathaus massive Zweifel an der Lärmprognose der Bahn geäußert. „Bei 172 tags und 34 nachts durchfahrenden Zügen gibt es sehr umfangreiche Probleme mit dem Schallschutz“, sagte der von der Stadt beauftragte Gutachter Michael Koch. Bei mindestens drei Dutzend Wohngebäuden bestehe der berechtigte Verdacht, dass zulässige Schallpegel überschritten würden.

Planer haben Haus und Baufeld offenbar vergessen

Außerdem habe die Bahn nicht nur eine längst veraltete Zählung des Straßenverkehrs verwendet, sondern auch den auf den Fildern ebenfalls existierenden Schall durch Fluglärm und Gewerbe ignoriert. Ein fünfstöckiges Mehrfamilienhaus an der Bahnlinie und ein Baufeld bei der Rohrer Kurve wurden von den Bahnplanern offenbar schlicht vergessen.

Nach einer groben Kostenschätzung des Gutachters wären schon bei der ursprünglichen Planung etwa fünf Millionen Euro für den Bau zusätzlicher Schallschutzwände nötig gewesen. Fraglich ist, ob es bei dieser Summe bleibt, wenn der Bau der als besonders lärmintensiv geltenden Weichen konkret untersucht wird.

Bahn hat Rechtsrisiko längst erkannt

Pikant: Intern hat auch die Bahn längst erkannt, dass in der Lärmschutzfrage ein Rechtsrisiko droht. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2013 listet nicht nur den Neubau, sondern ausdrücklich auch den Funktionswandel einer Strecke als Grund für weitergehenden Schutz auf.

Schon beim Erörterungstermin für die ursprünglichen Bahn-Pläne löste das eine überraschende Kehrtwende aus: Nachdem zusätzlicher Schallschutz zuvor kategorisch abgelehnt worden war, versprach der Bahn-Jurist Peter Schütz plötzlich eine Untersuchung, „ob durch den Umbau und den Betrieb der Strecke unzumutbare Belastungen eintreten“.