Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Provisionsberatung: Hier behält der Vermittler von Finanzprodukten einen Teil der Summe ein, die der Kunde anlegen will. Dadurch entsteht ein Interessenkonflikt: Die Empfehlung von Anlageformen mit hohen Provisionen ist für den Vermittler besonders attraktiv – auch wenn sie für den Kunden nicht immer die beste Wahl sein müssen. Um Verbraucher davor zu schützen, müssen die Vermittlerprovisionen seit einigen Jahren offengelegt werden. Das gilt aber nicht für Versicherungen.

 

Stundenhonorare: Die Stundensätze von Honorarberatern beginnen in der Regel bei 130 Euro aufwärts. Sie werden auch dann fällig, wenn der Kunde letztlich gar kein Geld anlegt. Der Vorteil für den Kunden ist hier, dass er nicht befürchten muss, dass ihm etwas aufgeschwatzt wird, was er gar nicht braucht. Niedriger sind in der Regel die Stundensätze für eine Beratung bei den Verbraucherzentralen. Die Vereine dürfen allerdings keine konkreten Produkte empfehlen.

Kompromiss: Anstelle des Stundenhonorars können auch Honorarberater einen Prozentsatz der Anlagesumme für ihre Dienste berechnen – vorausgesetzt, seine Höhe ist von den gewählten Produkten unabhängig. Diese Option lohnt sich für die Berater erst bei größeren Anlagesummen. Dieses Finanzierungsmodell wird mittlerweile auch von einigen Online-Anbietern eingesetzt, die eine Beratung über Fragebogen und Telefon leisten. Hier können auch kleinere Beträge angelegt werden.