Bei der Rettung von Air Berlin hat die Bundesregierung die Zurückhaltung aufgegeben: Sie tritt wie ein Verhandlungspartner auf. Das wirft wettbewerbsrechtliche Fragen auf.

Berlin - Der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin bleiben nur wenige Wochen Zeit, um mit dem Verkauf von Geschäftsteilen eine Lösung für Mitarbeiter und Kunden zu finden. Wie es aus Koalitionskreisen in Berlin hieß, soll bis spätestens Ende September die Verständigung mit Übernahmeinteressenten stehen. Unmittelbar nach Ankündigung der Insolvenz hatte die Regierung noch davon gesprochen, der Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro sichere die Fortführung des Betriebs bis Ende November. Diese Aussage gilt inzwischen als überholt. Die Insolvenz führt zu großer Verunsicherung bei den Passagieren. Die Fluggesellschaft reagiert darauf mit Schnäppchenangeboten. Wie aus Branchenkreisen zu erfahren ist, könnte es schon in den nächsten Tagen zu einer Einigung mit Kaufinteressenten kommen. Der Marktführer Lufthansa will große Teile der Air-Berlin-Flotte übernehmen. Als weitere Interessenten sind Easyjet und Condor im Rennen. Am Mittwoch trifft sich der vorläufige Gläubigerausschuss zu seiner ersten Sitzung. Es ist möglich, dass schon bei diesem Treffen Entscheidungen fallen.

 

Luftfahrtbundesamt prüft Folgen für Sicherheit

Dass Air Berlin rasch ein belastbares Konzept benötigt, ergibt sich auch aus den Anforderungen der Aufsichtsbehörden. Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig prüft, welche Folgen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens für die Sicherheit hat. Air Berlin muss der Aufsichtsbehörde gegenüber nachweisen, dass genügend Liquidität vorhanden ist, um den Flugbetrieb fortzusetzen. Die Kontrollbehörde bestand mit der Ankündigung der Insolvenz auf einem Nachweis, dass das Unternehmen seine Maschinen weiterhin ordnungsgemäß warten und betanken kann. Der Überbrückungskredit des Bundes diente dazu, den Entzug der Betriebsgenehmigung zu verhindern. Das Luftfahrtbundesamt beobachtet die finanzielle Lage des Unternehmens genau.

Indem sich die Politik direkt in die Verkaufsverhandlungen einschaltet, macht sie sich vor den Wettbewerbsbehörden angreifbar. Die Bundesregierung argumentiert gegenüber Brüssel, dass es sich beim Überbrückungskredit um eine Rettungsbeihilfe handelt. Die EU-Kommission untersucht gegenwärtig, ob sie die Beihilfe genehmigt. Die Beihilfe darf nicht zu einer Verzerrung des Marktes führen. Die irische Billigfluglinie Ryanair hatte sich beschwert, dass sie benachteiligt werde. Tatsächlich lotete die Bundesregierung bereits vor der Insolvenz aus, ob Lufthansa Teile von Air Berlin übernimmt. Dass die Bundesregierung Lufthansa favorisiert, räumen die beteiligten Minister unumwunden ein. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, Deutschland benötige einen nationalen Champion im Luftverkehr und es sei deshalb dringend geboten, dass Lufthansa wesentliche Teile von Air Berlin erwerben könne. Ähnlich äußerte sich Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD): „Ich würde es begrüßen, wenn die Lufthansa größere Anteile von Air Berlin übernimmt“, erklärte sie in einem Interview. Anschließend erklärte ein Sprecher des Ministeriums, das Wirtschaftsressort sei weder für noch gegen einen Interessenten. Es komme darauf an, eine wettbewerblich abgesicherte Lösung gefunden werde. Das Wirtschaftsministerium stellt inzwischen klar, dass es an den Verhandlungen nicht beteiligt sei. Zypries habe mit ihren Äußerungen deutlich gemacht, dass aus Sicht der Regierung eine starke Fluggesellschaft in Deutschland wichtig sei.

Regierung macht sich angreifbar

Dass die Regierung bei den Verhandlungen stärker mitmischt als sie dies nach außen zugibt, lässt eine Äußerung von Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig vermuten. Nachdem sich Ryanair-Chef Michael O’Leary beschwert hatte, dass die Insolvenz ein abgekartetes Spiel sei, damit Lufthansa billig einsteigen könne, bezeichnete dies Machnig als abwegig. Wenn Ryanair Interesse an Air Berlin habe, solle er sich bei ihm melden, meinte Machnig. Der Satz deutet nicht darauf hin, dass die Politik neutral ist.