Rund ein Dutzend Einwendungen sind bei der Stadt Stuttgart gegen die geplante Unterkunft für Flüchtlinger eingegangen. Deshalb ist nun das Regierungspräsidium für den Fall zuständig – und muss entscheiden.

Feuerbach - Jetzt wird das Regierungspräsidium Stuttgart über den Bau der Flüchtlingsunterkunft im Gebiet Schelmenäcker-Süd entscheiden.

 

Rund 40 Immobilienbesitzer, die ein Häuschen rund um das geplante Bauvorhaben ihr Eigentum nennen, wurden von der Stadtverwaltung angeschrieben und durften sich zum eingereichten Bauantrag äußern. „Etwa ein Dutzend Einwendungen sind bis zum Ablauf der Frist am 1. August bei uns eingegangen“, sagt Rainer Grund vom Baurechtsamt. „Das ist eine ganze Menge.“ Bis Montag hätten aber noch drei weitere Eigentümer Zeit, ihre konkreten Vorbehalte gegen den Bau der Unterkunft an der Bubenhaldenstraße schriftlich mitzuteilen. „Nachdem Einwendungen vorliegen, hat sich jetzt die Zuständigkeit verlagert“, sagt Grund. „Wir werden nun alle Unterlagen zeitnah dem Regierungspräsidium übermitteln.“

Bei den Unterlagen wird auch der Einspruch einer Eigentümerin sein, die sich von der Freiburger Kanzlei Sparwasser und Heilshorn vertreten lässt. Auf elf Seiten führen die Anwälte aus, warum der Bauantrag abgelehnt werden muss. Die Kanzlei geht davon aus, dass eine Flüchtlingsunterkunft an dieser Stelle laut Bebauungsplan überhaupt nicht erlaubt ist. Möglich sei beispielsweise eine Sporthalle, nachdem die Fläche als „Grünanlage (Sportanlagen)“ ausgewiesen sei. Die Fläche anders zu nutzen, sei dagegen ausgeschlossen – auch wenn es sich nicht um eine dauerhafte, sondern nur um eine befristete Bebauung handeln würde.

Flüssiggastank ist vom Tisch

Von der Verwaltung und dem Gemeinderat ist geplant, dass die Flüchtlingsunterkunft fünf Jahre lang im Gebiet Schelmenäcker-Süd stehen bleibt. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist allerdings möglich. „Dann muss aber ein neuer Beschluss des Gemeinderats her“, sagt Axel Wolf vom Amt für Liegenschaften und Wohnen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Erschließung der Flüchtlingsunterkunft. „Sie ist nicht gesichert“, schreibt die Kanzlei. Das sei ein Verstoß gegen die Landesbauordnung. Unklar sei beispielsweise, ob die Bubenhaldenstraße und der Weg hin zur Unterkunft breit genug seien, dass Einsatzfahrzeuge zum Gebäude fahren könnten. „Dem Bauantrag lassen sich hierzu keine konkreten Angaben entnehmen“, heißt es.

Erhebliche Bedenken bestünden zudem gegen einen Flüssiggastank, der gebraucht werde, um die Unterkunft zu beheizen. „Für fünf Jahre eine Gasleitung zu legen, ist von den Kosten her unverhältnismäßig. Wir haben mit dem Gastank einen vernünftigen Kompromiss gefunden“, sagte Helmuth Caesar, der Technische Geschäftsführer der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) in der Juni-Sitzung des Feuerbacher Bezirksbeirates. „Wenn das für Sie aber das Schicksalsthema ist, legen wir auch eine Leitung.“ Allerdings könne das mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Mittlerweile hat Axel Wolf auf Nachfrage aber bestätigt, dass der Flüssiggastank vom Tisch sei. Weitere Details zum Bau der Flüchtlingsunterkunft sollen dann am 16. September in der Sitzung des Bezirksbeirates geklärt werden.