Bei der Berechnung der Zuteilungsquote für Flüchtlinge fühlt sich der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas im Nachteil gegenüber ländlich geprägten Landkreisen.

Kreis Ludwigsburg - Zwar ist der Flüchtlingsstrom nach Deutschland geringer geworden. Doch Probleme, wenn auch anderer Art, sind geblieben. „Es gibt Landkreise, die Unterkünfte leer stehen haben und jetzt sagen, bringt die Flüchtlinge zu uns“, hat der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas festgestellt. Anders ausgedrückt: Landkreise in Baden-Württemberg mit freien Kapazitäten konkurrierten um die Ankömmlinge – zum Nachteil für Kreise wie jenen von Haas. Denn das Buhlen um Flüchtlinge führe dazu, dass das Land dem Kreis Ludwigsburg, der bis heute noch nicht ausreichend Flüchtlinge aufgenommen hat, eine höhere Zuteilungsquote aufbrumme.

 

Die Rede ist von der vorläufigen Unterbringung und der Berechnung der Quoten, sobald Flüchtlinge in den Landeserstaufnahmestellen registriert sind. Die Kritik daran ist theoretischer Natur, weil doch inzwischen viel weniger kommen und Unterkünfte frei sind, könnte man Haas entgegen. Der Landrat jedoch macht folgende Rechnung auf: Sein Landkreis beherbergt derzeit knapp 4000 Flüchtlinge in 162 vorläufigen Unterkünften. Laut Zuteilungsberechnung zu wenig. Haas bestreitet das nicht, „wir sind dabei, den Rückstand abzuarbeiten“. Bei der Berechnung der Höhe des Rückstands unterscheiden sich jedoch die Ergebnisse des Landrats und des Landes. Haas kommt auf 689 Flüchtlinge, das Land auf 1020 Flüchtlinge zu wenig.

Haas moniert, dass – weil das Land unflexibel agiere – „uns zu Unrecht ein größeres Untersoll angerechnet wird“. Aber: nach einer jüngst erfolgten Erläuterung des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe „müssen wir uns mit der Berechnungsmethode des Landes wohl abfinden“, ergänzt der Kreissprecher Andreas Fritz.

Bei der Unterbringung geht es auch ums Geld

Weil es bei der Unterbringung auch ums Geld geht, glaubt Haas, die Strategie ländlich geprägter Kreise zu kennen. Denn Geld vom Land – pauschal 14 000 Euro – gibt es nur pro zugeteiltem Flüchtling und nicht pro vorgehaltenem Platz, plus einen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zugesagten Mehrkostenausgleich.

Um die komplizierte Quotenberechnung zu verstehen, bedarf es freilich vertiefter Kenntnisse in Mathematik. Das liegt schon an dem Umstand, dass Flüchtling nicht gleich Flüchtling ist. Bei der Berechnung der Zuteilungsquoten wird zwischen regulären Asylbewerbern und sogenannten Kontingentflüchtlingen unterschieden. Letzterem Personenkreis hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aus humanitären Gründen eine sofortige Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren gewährt. „Die Zuteilungsquote für die Personengruppe der Asylbewerber wird seit Oktober 2015 monatlich bestimmt, die Zuteilungsquote zum Beispiel für Kontingentflüchtlinge jährlich“, erklärt eine Sprecherin des baden-württembergischen Innenministeriums. Die Quoten veröffentlicht das Ressort von Minister Thomas Strobl (CDU) nicht.

RP Karlsruhe bezeichnet Berechnung als transparent

In die Berechnung fließen noch weitere Faktoren ein. So sollen wie vom Grundgesetz verlangt Familien beisammen bleiben, Kreise mit Erstaufnahmestellen erhalten überdies eine Art Rabatt bei der Quote, sie bleiben etwa von der vorläufigen Flüchtlingsunterbringung teilweise befreit. Eingefasst sind all diese Kriterien vom Grundsatz, wonach Stadt- und Landkreise Flüchtlinge im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl aufnehmen müssen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bezeichnet dieses Verfahren als „objektiv und transparent“. Für Haas vergleicht das Land bei der Berechnung hingegen Äpfel mit Birnen: „Für einen Landkreis in einem Ballungsraum wie dem unseren ist es ungleich schwieriger unterkunftstaugliche Objekte zu kaufen oder zu mieten.“ Der Kreis hatte bekanntlich auch deshalb drei Schulsporthallen in Notunterkünfte umgewidmet.

Wie übrigens Städte und Gemeinden die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen stemmen, für die sie dann zuständig sind, ist ein anderes Paar Stiefel.