Ein 45-Jähriger soll das Feuer in der Heumadener Flüchtlingsunterkunft gelegt haben. Dort war in den frühen Morgenstunden des 25. August 2012 ein Brand ausgebrochen, bei dem mehrere Menschen verletzt worden sind.

Heumaden - Es ist womöglich nur eine Entspannungszigarette gewesen, die der Mann frühmorgens gegen 6 Uhr in seinem Bett in der Flüchtlingsunterkunft in Heumaden rauchen wollte. Wenig später schlugen Flammen aus dem Gebäude an der Kirchheimer Straße. Der 45-jährige Bewohner der Unterkunft muss sich nun vor Gericht wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen verantworten. Denn die Ermittlungen ergaben, dass der Brand an der Stelle ausgebrochen war, an der das Bett des Mannes gestanden hatte.

 

Am 25. August 2012 geriet die Flüchtlingsunterkunft an der Kirchheimer Straße in Brand. Neun der 70 Bewohner erlitten damals zum Teil schwere Verletzungen. Sie zogen sich Verbrennungen zu, oder sie erlitten Rauchvergiftungen. Die oberen beiden Stockwerke wurden an dem Tag ein Raub der Flammen. Circa 800 000 Euro Schaden verursachte das Feuer, weitere 200 000 Euro kosteten die Schäden, die das Löschwasser an einem angrenzenden Gebäude verursachte.

Der Angeklagte erlitt schwere Verbrennungen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat den Mann Ende August unter Anklage gestellt. Hinweise auf eine Brandstiftung gibt es laut der Staatsanwaltschaft aber nicht. Zum einen wurden keine Brandbeschleuniger gefunden, zum anderen erlitt der Angeklagte selbst schwere Verbrennungen. „Angesichts der Verletzungen, die er erlitten hat, können wir nur von einem Unfall ausgehen, nicht von einer Absicht“, sagt Claudia Krauth, die Erste Staatsanwältin und die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Der Mann habe nach dem Brand als Zeuge ausgesagt und vom Rauchen im Bett berichtet, sagt Krauth. „Später hat er die Aussage wieder zurückgezogen“, sagt sie. Ob der Brand nun durch eine Zigarette erzeugt wurde, durch Asche, die von der Zigarette auf das Laken geschnippt wurde und dann den Stoff entzündet hat oder aus einem anderen Grund, lässt sich nicht genau feststellen, sagt Claudia Krauth. Für fahrlässige Brandstiftung kann der 45-Jährige zu einer Geldstrafe oder maximal zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Er ist im Moment auf freiem Fuß, da keine Fluchtgefahr besteht. Ein Termin für den Beginn der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.