Ein Friedensaktivist verteilt vor der Oberndorfer Waffenschmiede Heckler & Koch Flugblätter. Das Rottweiler Landratsamt hält sie für illegal und kassiert sie ein. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht in Freiburg findet.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg/Rottweil - Das Rottweiler Landratsamt hat vor dem Freiburger Verwaltungsgericht eine peinliche Niederlage einstecken müssen. Die Behörde habe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet, als sie bei einer Protestaktion vor dem Firmensitz des Waffenherstellers Heckler & Koch in Oberndorf Flugblätter beschlagnahmt habe, erklärte das Gericht. Auch die Polizei, die mit der Beschlagnahme beauftragt worden war, wurde gerüffelt.

 

Hermann Theisen freut sich über das Freiburger Urteil. Foto: privat
Geklagt hatte der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen. Er hatte vor dem Werkstor des Rüstungsbetriebs die Mitarbeiter per Flugblatt aufgefordert, „über die Hintergründe der in Teilen illegalen Exportpraxis ihres Arbeitgebers“ die Öffentlichkeit zu informieren. Diese Aufforderung zum Whistleblowing wertete das Landratsamt als Anstiftung zu einer Straftat. Acht Polizisten samt einem Polizeihund stoppten den Aktivisten, durchsuchten seine Tasche und beschlagnahmten 105 der Flugblätter. Das sei rechtswidrig gewesen, urteilte nun das Verwaltungsgericht, das keinen Aufruf zu einer Straftat, sondern eine politische Äußerung in dem Flugblatt erkannte.

Als hohes Gut sei die freie Meinungsäußerung immer wieder bedroht, wie ein Blick in die Türkei oder nach Russland zeige, sagte der Richter. Die Frage von illegalen Waffenexporten sei von so hohem öffentlichen Interesse, dass die Flugblätter hätten hingenommen werden müssen. „Ich bin sehr erleichtert“, sagte Theisen. Das Gericht stelle klar, dass die Grundrechte auch in allen Ecken des ländlichen Raums gelten müssten, sagte Roland Blach, Landesgeschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft. Ein Sprecher des Landratsamtes begrüßte, „dass wir jetzt Rechtssicherheit haben“. Ob gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werde, müsse nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden werden (Az.: 1 K 3529/16, 1 K 3746/16 und 1 K 3639/17).

Auch die Rottweiler Staatsanwaltschaft war wegen der Flugblätter gegen Theisen vorgegangen. Nach einer Verteilaktion im März 2016 hatte sie gegen den 53-Jährigen einen Strafbefehl wegen der Anstiftung zum Geheimnisverrat erwirkt. In der vergangenen Woche zog sie ihren Antrag zurück – einen Tag, ehe Theisens Einspruch gegen den Strafbefehl vor dem Amtsgericht hätte verhandelt werden sollen.