Ein Passagier ist wütend und kündigt im Vollrausch an, dass auf seine Maschine ein Attentat geplant sei: Dieser Zwischenfall am Stuttgarter Flughafen gehört zu einer Reihe schlechter Scherze – die Justiz versteht allerdings keinen Spaß.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Auf den betrunkenen Passagier, der am Wochenende mit der Ankündigung eines Attentats auf ein Flugzeug für Aufregung am Stuttgarter Flughafen gesorgt hatte, wartet nun reichlich Ärger. In ähnlichen Fällen, bei denen mit Bombendrohungen schlechte Scherze getrieben wurden, gab es in der Vergangenheit teils hohe Geldstrafen.

 

Was den 33-jährigen Passagier am Sonntag um 11.20 Uhr dazu getrieben hatte, seine Maschine nach Varna in Bulgarien mit einer plumpen Drohung lahm zu legen, ist zunächst unklar. „Die Ermittler hatten ihn zunächst gar nicht vernehmen können“, sagt Polizeisprecher Michael Schaal. Kein Wunder: Der Mann musste erst einmal seinen Rausch ausschlafen. Wie es heißt, soll der Mann mehr als drei Promille im Blut gehabt haben.

Der Pöbler hatte über drei Promille

Alles nur ein schlechter Scherz? Von wegen: Gegen den aus Baden-Württemberg stammenden Beschuldigten wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Eine solche Straftat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben. Das gilt auch für einen Beschuldigten, der „wider besseres Wissen vortäuscht“, dass ein Verbrechen unmittelbar bevorsteht.

Was genau der Mann vor dem Abflug der Maschine der Bulgarian Aircharter gesagt haben soll, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Bei der Ausreisekontrolle der Bundespolizei soll er behauptet haben, dass sich an Bord des Flugzeugs ein Passagier befinde, der die Maschine zum Absturz bringen wolle. „Zuvor hatte es einen Streit mit mehreren Passagieren gegeben, die der Betroffene offenbar angepöbelt hatte“, sagt Polizeisprecher Schaal. Wie das Attentat angeblich ablaufen sollte, darüber sagte der Betrunkene nichts. „Von einer Bombe war jedenfalls keine Rede“, so Schaal. Die Maschine wurde aus Sicherheitsgründen geräumt und überprüft. Erst um 14.08 Uhr konnten die 177 Passagiere und sechs Crewmitglieder abheben – natürlich ohne den 33-Jährigen.

Ein Scherzbold war auch noch Polizist

Die Bundespolizei versteht da keinen Spaß: So musste Anfang Juni ein 42-jähriger Inder in München wieder nach Hause zurückfliegen, nachdem er behauptet hatte, seine Frau trage eine Bombe. „Da kann man nur mit dem Kopf schütteln“, sagt Bundespolizei-Sprecher Steffen Zaiser, „und so etwas kommt immer wieder vor.“

Gar nicht witzig endete der bisher spektakulärste Scherz am Stuttgarter Flughafen: Ausgerechnet ein 42-jähriger Polizeibeamter, der privat in den Urlaub nach Ägypten fliegen wollte, hatte am 5. Januar vor einem Sicherheitsmitarbeiter behauptet, er habe Sprengstoff in der Hose. Das Nürtinger Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro, also 4200 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar ein Strafmaß von 90 Tagessätzen gefordert. Die dienstliche Karriere erlitt eine Bruchlandung. Mit 30 Tagessätzen wurde ein 48-Jähriger bestraft, der Monate später vor seinem Flug nach Teneriffa aus Wut behauptet hatte, dass gleich sein Laptop explodieren werde.