Damit Elektroschrott seltener im Hausmüll landet, sollen größere Einzelhändler alte Geräte zurücknehmen müssen. Ziel des Gesetzes ist, das Recycling zu verbessern.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Von alten Föhns über kaputte Rasierer und ausgediente Stereoanlagen bis hin zu Computern und Fernsehgeräten – wenn es nach dem Willen von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geht, dann soll der ganze Elektroschrott bald keinesfalls mehr im Hausmüll landen, sondern getrennt gesammelt und wieder recycelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen. Er verpflichtet größere Elektrogeschäfte, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Geräts zurückzunehmen. Die neue Pflicht soll für alle Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern gelten.

 

Kleingeräte sollen die Kunden sogar ohne Neukauf in solchen Läden abgeben können. Allerdings gilt diese Regel nur für Apparate mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern. Ein größerer Föhn oder ein opulenter Toaster würden bei dieser Grenzziehung bereits durchs Raster fallen.

Für Verbraucher soll die Entsorgung einfach sein

Umweltministerin Barbara Hendricks ist überzeugt davon, dass die neuen Regeln den Verbrauchern bei der sachgerechten Entsorgung von Elektroschrott helfen werden. Fakt ist, dass alte Geräte, die ein Stromkabel haben, schon bisher nicht im Hausmüll landen dürfen. Verbraucher sollten ihren Elektroschrott schon bisher bei den örtlichen Recyclinghöfen abgeben. Aber gegen „Fehlwürfe“ in der grauen Restmülltonne können die Behörden de facto wenig ausrichten. Dass der Entsorgungsweg für die Verbraucher bequem ist, gilt deshalb als Schlüsselkriterium. „Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher“, sagte Hendricks. „Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen.“

Das Gesetz hat zwei Stoßrichtungen. Zum einen sollen die Wertstoffe, die in alten Elektrogeräten stecken, wiederverwertet werden. Zum anderen enthalten viele Apparate auch Schadstoffe, die Böden und Grundwasser belasten können. Ziel der Neuregelung ist auch die Rückgewinnung teurer Metalle; damit soll der Verbrauch von Primärrohstoffen möglichst eingedämmt werden.

Entsorgungswirtschaft warnt vor neuen Schlupflöchern

Was die Gesetzesnovelle, die von Bundestag und Bundesrat noch beschlossen werden muss, in der Praxis bewirkt, ist umstritten. Denn auf freiwilliger Basis nehmen manche einschlägigen Handelsketten schon bisher Altgeräte zurück. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat die Einbeziehung des Einzelhandels als „starkes Signal für die Steigerung der Erfassungsmenge“ bezeichnet. Allerdings mahnt Verbandschef Peter Kurth, den Vollzug sicherzustellen. Da es durch die Neuregelung erheblich mehr Sammelstellen gebe, sei darauf zu achten, „dass keine zusätzlichen Schlupflöcher entstehen, über die Altgeräte das System illegal verlassen“.

Der Handelsverband Deutschland bezeichnete die Neuregelung dagegen als unnötig. „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend“, erklärte der Verbandschef Kai Falk. Deshalb stehe Deutschland im europäischen Vergleich bereits heute gut da. Neben den örtlichen Wertstoffhöfen trügen schon bisher Elektrofachmärkte, Baumärkte und Lebensmitteleinzelhandel dazu bei, dass die Kunden ihre Geräte fachgerecht entsorgen können. Das gehöre zum Service. Der Verband hatte im Vorfeld deshalb angeboten, die Rücknahmemengen auf freiwilliger Basis deutlich zu erhöhen, um dem Wiederverwertungsgedanken Rechnung zu tragen.