Der Haushaltsplan der Bundesregierung lässt die Träume der Autobranche wie Blasen zerplatzen: Berlin hat keine Begünstigungen für Firmenwagen mit Elektroantrieb vorgesehen.

Berlin - Die deutsche Automobilindustrie muss wohl ihre Hoffnungen begraben, dass der Staat mit neuen Steuervorteilen den Absatz von Elektroautos fördert. Obwohl die Autolobby seit Jahren versucht, die Regierung von begrenzten Steuervergünstigungen für Elektroautos zu überzeugen, sind die Chancen dafür gesunken. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung aus Regierungskreisen sind in den Eckpunkten zum Bundeshaushalt 2016 und dem Finanzplan bis 2019 keine Mittel für eine Steuerförderung eingeplant. Matthias Wissmann, Präsident des Verbands der Automobilindustrie (VDA), fordert eine Sonderabschreibung für Firmenwagen mit Elektroantrieb. Der Absatz von E-Autos solle dadurch angekurbelt werden, dass Unternehmen elektrisch angetriebene Firmenwagen zu 50 Prozent sofort abschreiben können, sagte Wissmann am Montag im StZ-Interview. Doch die Signale der Regierung stehen auf Rot.

 

Am Mittwoch berät das Kabinett über die Eckpunkte zum Haushalt und die Finanzplanung. In dem Etatentwurf sind keine zusätzlichen Steuervergünstigungen für Elektroautos vorgesehen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt Sonderabschreibungen ab, da er Mitnahmeeffekte befürchtet. Schäuble hält das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in den nächsten Jahren für vorrangig. Die Eckpunkte zum Etat bilden die Grundlage für weitere Beratungen. Es ist zwar möglich, dass sich die Regierung in den nächsten Monaten noch anders entscheidet. Der Etatentwurf wird vom Kabinett erst im Sommer verabschiedet. In den vergangenen Jahren stellte sich aber heraus, dass sich die Ministerien eng an den Eckpunkten orientieren.

Strikte Vorgaben aus dem Finanzressort

Mit den strikten Vorgaben aus dem Finanzressort wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Autoindustrie das Ziel erreicht, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die deutschen Straßen zu bringen. Auch die Politik machte sich dieses Ziel zu eigen und versprach, die Hersteller und Zulieferer bei der Entwicklung des Leitmarkts für Elektromobilität zu unterstützen. VDA-Präsident Wissmann argumentiert, dass ein Großteil des Neuwagengeschäfts auf Firmenwagen entfällt. Mit Steuervergünstigungen für gewerblich genutzte Fahrzeuge ließen sich wirksame Anreize für E-Autos setzen. Bislang gibt es nur bei der privaten Nutzung von elektrischen Dienstwagen Steueranreize. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bleiben die Kosten für die Batterie unberücksichtigt. Auf diese Weise soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass E-Autos in der Anschaffung teurer sind als Wagen mit konventionellem Antrieb. Die Autoindustrie hält Steuervorteile für Betriebe, die Elektroautos anschaffen, am wirkungsvollsten.

Vor wenigen Monaten zog die Bundesregierung Steuervorteile für E-Autos noch selbst ins Kalkül. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, mit dem die Regierung ihre Klimaschutzziele umsetzen will, spricht sich das Kabinett prinzipiell für Sonderabschreibungen aus. In dem Aktionsplan, den die Ministerriege im Dezember 2014 billigte, heißt es, dass die Rahmenbedingungen für eine schnellere Marktdurchdringung elektrischer Fahrzeuge verbessert werden sollen. „Dafür kommt insbesondere die Möglichkeit zu einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge in Frage“, steht in dem Regierungsplan.

Die energetische Gebäudedämmung liegt auf Eis

Davon ist keine Rede mehr. Das Umdenken in der Regierung könnte auch mit der unklaren Haltung der Bundesländer zusammenhängen. Schon bei den geplanten Steuervorteilen für die energetische Gebäudesanierung machten die Länder nicht mit. Weil sich die Ministerpräsidenten weigern, die Steuerausfälle zu übernehmen, legte Berlin die Steuerförderung für die Gebäudedämmung auf Eis.

Keine Annäherung zwischen Bund und Ländern gab es auch bei der Förderung der Elektromobilität. Die Bundesregierung macht bei der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge zur Bedingung, dass die Länder ihren Anteil an den Steuerausfällen übernehmen. Das lehnen die Länder bis jetzt ab. Das Wirtschaftsministerium erklärte, die Gespräche würden fortgesetzt.