Das Verkehrsministerium bereitet ein zweites Fördergesetz für die Elektromobilität vor. So soll es Steueranreize für Berufspendler mit E-Autos geben. 

Berlin - Die Bundesregierung bereitet ein zweites Gesetz zur Förderung der Elektromobilität vor. Wie die Stuttgarter Zeitung aus Regierungskreisen erfahren hat, sollen mit einer Reihe von Maßnahmen im Steuer-, Bau- und Verkehrsrecht Elektroautos attraktiver gemacht werden. „Wir brauchen ein zweites E-Mobilitätsgesetz, weil es noch in vielen Bereichen Regelungsbedarf gibt“, sagte der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger. Dies habe die Koalition auch so vereinbart.

 

Noch unklar ist allerdings, ob die staatliche Förderung für E-Autos kommt. Während SPD und CSU eine Kaufprämie verlangen, ist Unions-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder strikt dagegen. Einig ist sich die Koalition, dass kleinere Verbesserungen notwendig sind, damit Autos mit alternativer Antriebstechnik aufholen.

Erleichterungen für Berufspendler

Im vergangenen Jahr trat das erste Gesetz zur Förderung der Elektromobilität in Kraft. Es bietet die Grundlage dafür, dass Kommunen zum Beispiel die Busspuren für Elektroautos öffnen. Städte und Gemeinden können auf dieser Basis auch kostenlose Parkplätze für Elektroautos anbieten. Während das erste Gesetz kaum Mehrkosten verursacht, nimmt Berlin beim zweiten Fördergesetz Geld in die Hand.

Dem Vernehmen nach will die Regierung die Nutzung von E-Autos für Berufspendler erleichtern. So soll es eine Ausnahmeregelung geben, die dazu führt, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Strom an Zapfsäulen unentgeltlich zur Verfügung stellen kann. Der Gratisstrom soll steuerrechtlich nicht als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Nach den Steuerregeln müssen Arbeitnehmer den kostenlosen Strom als Einkommensbestandteil versteuern. Geprüft wird in der Regierung auch, ob Elektroautos bei der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer besonders berücksichtigt werden können.

Private Ladestationen sollen einfacher möglich sein

Außerdem soll der Absatz von Elektroautos durch Erleichterungen im Bau-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht gefördert werden. Mieter von Stellplätzen und Wohnungseigentümer, zu deren Immobilie ein Stellplatz gehört, benötigen zur Einrichtung eines privaten Netzanschlusses in der Regel die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Um diese Hindernisse zu beseitigen, soll es in Zukunft Privilegien zur Installation privater Ladepunkte geben. Die Regierung denkt auch daran, elektrische Anschlüsse für Elektrofahrzeuge bei Neubauten generell vorzuschreiben.

Einigkeit besteht auch darin, das Netz an Stromtankstellen auszubauen. Die öffentliche Hand will zudem mehr E-Autos für ihre Fuhrparks erwerben. Auch für Forschung und Entwicklung der Batterietechnik soll es mehr Staatsgeld geben.

Entscheidung über das Konzept zur E-Mobilität im April

Unklar ist allerdings nach wie vor, ob die staatliche Kaufprämie eingeführt wird. In einem aktualisierten Positionspapier schlagen das Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsministerium vor, dass ein elektrischer Neuwagen mit einer Prämie von 5000 Euro gefördert wird. Für gewerbliche E-Fahrzeuge soll es 3000 Euro Zuschuss geben. Wie berichtet ist Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dagegen. Der Druck auf Schäuble ist jedoch gewachsen, da sowohl CSU-Chef Horst Seehofer als auch SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel Kaufprämien fordern. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich bei einem Auftritt nach der internationalen Handwerksmesse in München offen für eine Kaufprämie. Die Regierungschefin muss jedoch mit Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion rechnen. Fraktionschef Kauder sprach sich in einer internen Sitzung der Finanzpolitiker vor Kurzem aus grundsätzlichen Überlegungen vehement gegen eine Kaufprämie aus. Auch die Finanz- und Haushaltspolitiker der CDU lehnen das Vorhaben ab. Anders sieht es in der SPD-Bundestagsfraktion aus. Sie unterstützt Gabriels Plan für eine Kaufprämie, obwohl die Haushalts- und Finanzpolitiker davon nicht begeistert sind. Schließlich gehörte zu den Forderungen der SPD immer, dass Subventionen und Finanzhilfen abgebaut werden, um neue Spielräume im Haushalt zu eröffnen.

Finanzminister Schäuble setzte in den Beratungen durch, dass die Entscheidung über das Konzept zur Elektromobilität auf April verschoben wird. Da das Kabinett am 23. März über die Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2017 entscheidet, werden Fördermaßnahmen für E-Autos vorerst nicht in den Etatplanungen berücksichtigt. Da viele Ministerien mehr Geld verlangen, besteht im Etat kaum noch Spielraum, wenn es bei der schwarzen Null bleiben soll.