Weil den Bausparkassen in der Niedrigzinsphase die Erträge wegbrechen, wird das Gesetz geändert. Die Institute dürfen zusätzliche Geschäfte betreiben. An den Rechten der Kunden soll sich jedoch nichts ändern.

Berlin - Die Regierung will den Bausparkassen in der Niedrigzinsphase neue Geschäfte erlauben, dabei aber nicht in die Kundenbeziehungen eingreifen. Wie ein Regierungsvertreter in Berlin erklärte, soll sich an den Rechten der Kunden nichts ändern. Die Geschäftsbeziehungen der Unternehmen zu den Sparern blieben unberührt, hieß es in Regierungskreisen. Nicht einmischen will sich die Politik in die Streitfrage um die hochverzinslichen Altverträge. Früher warben Bausparkassen mit hohen Sparzinsen von mehr als drei Prozent. In der Zeit der extremen Minizinsen haben sie nun Schwierigkeiten, die Zinsen für die Kundeneinlagen an den Kapitalmärkten zu erwirtschaften. Aus diesem Grund sind mehrere Bausparkassen dazu übergegangen, Verträge zu kündigen, die seit vielen Jahren zuteilungsreif sind.

 

Dies stößt wiederum auf Kritik der Kunden und der Verbraucherschutzverbände. „An der Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Unternehmen werden wir nichts ändern“, hieß es in Regierungskreisen. Gleichwohl will die Politik den Bausparkasse helfen, ihre Zinsergebnisse zu verbessern. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass die Bausparkassen Pfandbriefe auf den Markt bringen dürfen. Dies ist bisher den Hypothekenbanken vorbehalten. Damit sollen die Bausparkassen in die Lage versetzt werden, ihre Ergebnisse aus dem Finanzierungsgeschäft zu erhöhen. Auch rechtliche Beschränkungen, die es gibt, wenn Bausparkassen vor der Zuteilung eines Bausparvertrags Zwischenfinanzierungen vergeben, sollen gelockert werden. Offenbar ist daran gedacht, dass die Finanzinstitute die Einlagen der Bausparer auch für Zwischenkredite verwenden dürfen. Sie müssten die Mittel dann nicht mehr auf dem Kapitalmarkt aufnehmen, was ihre Kosten senkt.

Gesetzgeber hält an den strikten Anlagevorschriften fest

Den Bausparkassen sollen aber auch in Zukunft nicht alle Kreditgeschäfte tätigen. Der Charakter der Bausparkassen als Spezialbanken soll erhalten bleiben. Die Hoffnung der Branche, wonach die Regierung die Vorschriften für die Kapitalanlagen lockert, gehen aber wohl nicht in Erfüllung. Der Gesetzgeber hält an den strikten Anlagevorschriften fest. Wie es aus Regierungskreisen hieß, soll das Gesetz, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, zum Jahresende verabschiedet werden. Das Finanzministerium will seine Eckpunkte für die Neuregelung zunächst mit den übrigen Ministerien beraten. Danach soll der Referentenentwurf veröffentlicht werden.

Wie angespannt die Finanzlage der Bausparkassen wegen der Minizinsen ist, lässt sich daran ablesen, dass die Regierung den Zugang zu den Reservetöpfen erleichtern will. Seit Jahrzehnten sind die Bausparkassen verpflichtet, ein Sicherungspuffer für Hochzinsphasen anzulegen. Mit diesem Instrument soll verhindert werden, dass es in Zeiten mit kräftigem Zinsanstieg zu langen Wartezeiten bei der Zuteilung der Bausparverträge kommt. Die Regierung will nun erlauben, dass Bausparkassen in bestimmtem Umfang auf die Reserven zugreifen können, um die Niedrigzinsphase zu überstehen. Die extrem niedrigen Zinsen stellten für die Bausparkassen eine Riesenherausforderung dar, sagte der Regierungsvertreter. Wie stark der Reservefonds angezapft werden soll, will die Regierung nicht mitteilen. Sie verweis darauf, dass die Höhe des Fonds von Institut zu Institut unterschiedlich sei. Jede Bausparkasse muss den Fonds zur bauspartechnischen Absicherung befüllen. Im Falle einer Zinswende werde von den Bausparkassen verlangt, wieder in den Fonds einzuzahlen.

Der Verband der Privaten Bausparkassen begrüßte die Gesetzespläne des Finanzministeriums. Kritische Situationen seien bei einer dauerhaften Fortsetzung der Nullzinspolitik nicht zu vermeiden, erklärte der Verband in Berlin. Die Gesetzespläne könnten dabei helfen, dass das Bausparen sicher bleibt. In Deutschland gibt es 30 Millionen Bausparverträge. Nach der Einschätzung der Bundesregierung befinde sich gegenwärtig keine der 21 Bausparkassen in Gefahr.