Die Produktionsunterbrechung bei VW hat eine Debatte um das Kurzarbeitergeld ausgelöst. Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Katja Mast weist Kritik am Instrument zur Beschäftigungssicherung zurück. Volkswagen erklärte, das Unternehmen wolle die Sozialkasse so wenig wie möglich beanspruchen.

Berlin - Auch nach der Einigung mit seinen Zuliefern wird Volkswagen noch einige Tage benötigen, bis die Produktion wieder hochgefahren werden kann. Damit wird VW auch das Kurzarbeitergeld weiter beanspruchen. Ein Konzernsprecher teilte mit, das Ziel des Unternehmens sei es, die Ansprüche auf Kurzarbeitergeld so gering wie möglich zu halten. Das Ausmaß der Kurzarbeit steht noch nicht fest. Insgesamt hat VW rund 28 000 Beschäftigte nach Hause geschickt.

 

Bisher hat Volkswagen nur für das Werk in Emden, in dem 7500 Mitarbeiter tätig sind, den Antrag auf Kurzarbeitergeld angemeldet. Darüber entscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Arbeit ruht aber an insgesamt sechs Standorten. Bis Ende des Monats kann das Unternehmen noch Werke benennen, um Geld aus der Sozialkasse zu beantragen. Bevor die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld zahlt, müssen zunächst Überstunden abgebaut werden. Bis zu zwei Drittel des Verdienstausfalls übernimmt bei Kurzarbeit die Arbeitslosenversicherung. Damit stehen alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland für VW gerade.

Unionspolitiker fordern strenge Regeln

An den Vorgängen bei VW hat sich eine Debatte über das Kurzarbeitergeld entzündet. Mehrere Unionspolitiker forderten, den Missbrauch von beitragsfinanzierten Leistungen zu begrenzen. „Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagte der CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs der Nachrichtenagentur Reuters. „Es kann nicht sein, dass ein Großkonzern in einer solchen Situation Kurzarbeitergeld beantragt und sich damit gute Chancen ausrechnet.“ Mehrere Unionspolitiker sind der Ansicht, VW habe die Leistungen der Sozialkasse zu Machtspielen mit den Zulieferern missbraucht.

Fuchs sagte, die Regelungen zur Kurzarbeit sollten präziser gefasst werden. Es sollte klarer getrennt werden, ob die Kurzarbeit auf betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen oder allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sei. Bei einem Fehlverhalten des Managements soll die Leistung nicht bezahlt werden. Ob der Fall VW tatsächlich zu einer Gesetzesänderung führen wird, ist allerdings ungewiss. Die SPD stellt sich hinter das Verhalten von VW. Katja Mast, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte dieser Zeitung: „Der Konflikt wird auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen.“ Das Kurzarbeitergeld sei dafür da, dass Beschäftigte in Krisenzeiten nicht gekündigt würden, so Mast. Das habe sich etwa in der Finanzkrise bewährt.

Bei Lieferstopps besteht ein Anspruch

Ob VW Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, entscheidet die Arbeitsagentur. Die Leistung wird bezahlt, wenn die Arbeitszeit beispielsweise wegen einer schlechten Auftragslage verkürzt werden muss. Auch wenn es zu Lieferengpässe bei produktionsnotwendigen Rohstoffen und Verarbeitungsmaterialen kommt, zahlt die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld. Dieser Fall dürfte bei VW vorliegen. Bei den Gründen für eine Betriebsunterbrechung kann es sich auch um ein unabwendbares Ereignis handeln. Beispiele dafür sind ein Brand im Unternehmen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten, erklärte eine Sprecherin der Bundesagentur. Mit dieser Begründung hat auch VW gute Chancen, dass der Antrag bewilligt wird.