Die Arbeit der Fraktionen und Gruppierungen wird durch Steuermittel finanziert. Daran sollten die Stadträte denken, wenn sie etwa teure Flyer drucken. Sinnvoll ist das Geld in Bürgerveranstaltungen und Fortbildungen angelegt, meint StZ-Redakteur Jörg Nauke.

Stuttgart - Die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträte bekommen für ihre Arbeit im Rathaus aus Steuermitteln Büros, eine ordentliche Ausstattung und Sachmittel – vom Computer bis zum Faxpapier – zur Verfügung gestellt. Um den Ehrenamtlichen professionelle Bedingungen zu bieten, erhalten sie zusätzlich ein Budget für Personal, Informationsreisen, Sitzungsgeld und für informierende Öffentlichkeitsarbeit. Letzteres ist in vielen Fällen aber eine nur untauglich kaschierte Parteienwerbung zu Lasten der Stadtkasse. Ein ebenso sparsamer wie zurückhaltender und auch verantwortungsvoller Umgang mit den öffentlichen Ressourcen müsste deshalb selbstverständlich sein.

 

Aber wie immer, wenn Vertrauen besser sein soll als Kontrolle, bilden sich Grauzonen und geht mitunter das richtige Maß verloren. Das jetzt von der Stadtverwaltung anberaumte klärende Gespräch nährt die Zweifel, dass in der jüngsten Vergangenheit das Geld in jedem Fall korrekt verwendet wurde. Womöglich liegt es ja daran, dass sich die Satzung seit der letzten Änderung 2007 niemand mehr zu Gemüte geführt oder man einfach kritiklos das fragwürdige Ausgabeverhalten der jeweiligen Vorgänger übernommen hat. Als Ausrede taugen beide Argumente nicht.

Unter ordentlicher Verwendung versteht man weder Weindorf-Sausen, noch ein zusätzliches Honorar für Stadträte oder gar Bildungsreisen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. In Anbetracht so mancher Flyeraktion scheint das Prinzip sparsamen Wirtschaftens nachrangig bewertet worden zu sein.

Es wäre dem Bürger aber mehr gedient, die Fraktionen verwendeten das Geld für Fortbildung, interessante Referenten und informative Veranstaltungen mit Bürgern. Die monatliche Auszahlung zeigt, dass die Stadt Kontinuität bei der Verwendung des Geldes voraussetzt. Wer Zigtausende Euro bis Wahlkampfbeginn hortet, um dann die Bürger mit Eigenwerbung zu überschütten, handelt nicht satzungsgemäß, sondern verantwortungslos.