Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat das Burkini-Verbot vorerst ausgesetzt. Es sei nicht rechtmäßig, das Tragen des Ganzkörper-Badenanzugs zu verbieten.

Paris - Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmäßig erklärt.

 

In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus.

Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich hatten Beschwerde gegen die Verordnung des Mittelmeerortes Villeneuve-Loubet bei Nizza eingelegt. Die Burkini-Verbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst.